Wirtschaft in Düsseldorf Wo in der Innenstadt noch Platz für Gewerbe ist

Düsseldorf · Die SPD sieht im Stadtbezirk 1 die Gefahr, dass Gewerbe zugunsten von Wohnraum zunehmend verdrängt wird.

Der neue Großmarkt wird sein Gesicht verändern und soll neben dem Cash & Carry-Markt der Metro auch noch Platz für Gewerbe bieten.

Foto: IDR

In Düsseldorf fokussiert sich alles auf den Wohnungsbau. Und obwohl überall neue Häuser entstehen, hat man den Eindruck, es reicht trotzdem nicht. Diese vermeintlich einseitige Betrachtungsweise führt womöglich aber dazu, dass andere Dinge komplett unter den Tisch fallen – wie etwa die Ansiedlung von neuem Gewerbe.

In der Bezirksvertretung 1 wurden zuletzt in regelmäßigen Abständen Verwaltungsvorlagen mit Baugesuchen zur Wohnbauentwicklung in Hinterhöfen zur Abstimmung vorgelegt. In jüngster Vergangenheit waren dies die Vorlagen zur Augustastraße 18c sowie Golzheimer Straße 115-125. Hier ist jeweils auf den vormals gewerblich genutzten Flächen neuer Wohnraum geplant. Aus Sicht der SPD werden hier – im Gegensatz zu den Aussagen und Entwicklungszielen im Raumwerk D zum Erhalt und zur Neuansiedlung von klein- bis mittelgroßem Gewerbe und klein- bis mittelständigen Handwerkerfirmen im Stadtbezirk 1 – Firmen zunehmend verdrängt. Vor diesem Hintergrund fragten sich Ina Kromphardt und Ulrike Hund, welche Flächen im Masterplan Industrie zum Schutz von Gewerbe noch im Stadtbezirk 1 dargestellt sind. Und: Welche Rolle spielen bei der Bewertung der Zulässigkeit von Bauvorhaben der Masterplan Industrie und das Raumwerk D noch?

Die Antwort der Verwaltung fiel ausführlich aus. Die Flächenstrategie für produktions- und handwerksgeprägte Branchen mit zugehöriger Gewerbe- und Industriekernzonenkarte sei im Rahmen des Masterplans Industrie erarbeitet und 2018 vom Rat beschlossen worden. Im Stadtbezirk 1 sind demnach zwei Gewerbe- und Industriekernzonen dargestellt, die langfristig (auch bei Nutzungsaufgaben) für Gewerbe, Industrie und Handwerk gesichert werden sollen.

Zum einen ist dies das Gebiet Großmarkt/Daimler. Diese Kernzone beinhaltet insbesondere den Standort von Mercedes Benz, den ehemaligen Großmarkt sowie kleinteilige Gewerbestrukturen in den Randbereichen. Das Gelände an der Ulmenstraße kann nach Auflösung des Großmarkts weiterentwickelt werden. Bestehen bleibt der privat organisierte Blumengroßmarkt. Unter anderem ist die Umsiedlung des Cash & Carry-Marktes der Metro von Flingern hin zur Ulmenstraße in Derendorf geplant.

Die übrigen, im städtischen Besitz beziehungsweise im Besitz der Stadttochter IDR verbleibenden Flächen sollen langfristig gewerblich verpachtet werden. Ziel ist es, damit den Produktionsstandort Düsseldorf nachhaltig zu stärken. Dafür befindet sich derzeit ein neuer Bebauungsplan „Östlich Ulmenstraße“ mit der Festsetzung als Gewerbegebiet in der Aufstellung, der entlang der Ulmenstraße eine städtebauliche Kante und im hinteren Bereich kleinteiligere gewerbliche Nutzung vorsieht. Das Gebiet wurde der Kategorie A – Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen – zugeordnet und soll vorrangig von größerem oder emittierendem Gewerbe genutzt werden.

Gebiet Nummer zwei betrifft eine Fläche südlich der Heinrich-Erhardt-Straße. Diese Kernzone ist ein heterogener Gewerbestandort, der von Gewerbe, Dienstleistungen und Kultureinrichtungen geprägt wird. Innerhalb der Zonen der Kategorie C – kleinteilige geschlossene Gewerbeareale – sollen insbesondere kleinteilige gewerbliche Strukturen erhalten bleiben oder noch entwickelt werden.

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Zur zweiten Frage: Sowohl produktions- und handwerksgeprägte Branchen mit zugehöriger Gewerbe- und Industriekernzonenkarte als auch das Raumwerk D wurden von den städtischen Gremien als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen.

Somit sind diese Planwerke bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen. Eine unmittelbare Wirkung der Konzepte und städtebaulichen Ziele bei der Bewertung der Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben entfaltet sich in den Fällen, wo eine (in Bestandsgebieten rechtlich teilweise sehr komplexe) Umsetzung über einen Bebauungsplan erfolgt.

(arc ujr)