Das Gericht wertete die von der Klägerin eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als systematisches Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.
Die Klägerin hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle „entsorgt“. Das Landesarbeitsgericht entschied, es handele sich um eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation. Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Konfliktsituation zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt.