Düsseldorf Gewalt-Fantasien in der Rheinbahn: Zwei Polizisten hörten mit
26 Jahre alte Zwillinge mussten sich gestern wegen „Verabredung zu einem Verbrechen“ vor dem Amtsgericht verantworten.
Düsseldorf. Es war ein „gangstermäßiges Gespräch“, das ein Zwillingspärchen in der Rheinbahn führte. Die beiden 26 Jahre alten Männer malten sich aus, was sie mit einem Kontrolleur machen wollten, der sie gerade geärgert hatte. Zwei Polizeibeamte in Zivil, die ebenfalls in der Bahn saßen, bekamen die Drohungen mit — und für sie war das kein Spaß. Die Brüder kassierten eine Strafanzeige und mussten sich am Dienstag wegen „Verabredung zu einem Verbrechen“ vor dem Amtsgericht verantworten.
Mittags waren die Zwillinge in der Straßenbahn 715 Richtung Heinrich-Heine-Allee unterwegs und ließen mächtig Dampf ab. „Ich schieße ihm mit einer Knarre zwischen die Beine“, drohte der eine dem Kontrolleur. Sein Bruder kündigte an, dem Mann in den Hals zu stechen: „Der soll Narben haben“. Für die Polizisten Grund genug, den Dienstausweis zu zücken.
Einer der Rechtsanwälte gab für seinen Mandanten eine Erklärung ab. Er räumte ein, dass es ein „gangstermäßiges Gespräch“ in der Bahn gegeben hatte. Die Zwillinge hätten aber niemals vorgehabt, das in die Tat umsetzen. Sie hätten ja nicht einmal den Namen oder die Adresse des Rheinbahn-Mitarbeiters gehabt.
Ausgangspunkt sei ein Streit um einen kaputten Fahrkartenautomaten gewesen. Ein Angeklagter habe ein Ticket ziehen wollen, was aber nicht klappte. An der nächsten Haltestelle stiegen die Brüder aus. Angeblich, um dort eine Fahrkarte zu lösen. Dort stand allerdings der Kontrolleur, der die Geschichte nicht glaubte und eine Anzeige wegen Beförderungserschleichung schrieb.
Über den Vorfall wollten sich die Angeklagten dann im Kundencenter der Rheinbahn beschweren, wo allerdings kurz danach die Polizei erschien.
Letztendlich wollte auch die Amtsrichterin nicht ausschließen, dass die Angeklagten ihrem Ärger über den Kontrolleur Luft gemacht hatten, ohne sich dabei etwas zu denken. „Wenn sie das, was sie gesagt haben, auf Facebook gepostet hätten, würde das hier anders ausgehen“, machte die Richterin deutlich. Am Ende gab es einen Freispruch für die Zwillinge.