Gummibärchen geklaut: 77-Jährige vor Gericht

Sozialarbeiterin ließ die Süßigkeiten für ihre behinderte Enkelin mitgehen. 900 Euro Geldstrafe.

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Düsseldorf. Marga W. (Name geändert) ist 77 Jahre alt, hat sich als Sozialarbeiterin oder Schöffin immer für andere eingesetzt. Am 28. Februar dieses Jahres hatte die Rentnerin einen schwachen Moment. Sie ließ bei Aldi an der Kölner Landstraße zwei Packungen Gummibärchen für 2,38 Euro mitgehen. Weil sie gegen den Strafbefehl von 900 Euro Einspruch eingelegt hatte, kam es am Mittwoch wegen des Mini-Diebstahls zur Gerichtsverhandlung.

An dem Tag war Marga W. mit ihrer geistig behinderten Enkelin bei dem Discounter einkaufen. Doch das Geld reichte nur noch für die Getränke. Das Kind habe schließlich die Haribo-Tüten in der Hand gehabt und wollte sie nicht wieder loslassen. Weil die Kleine bitterlich weinte und nicht verstand, warum sie die Gummibärchen nicht haben durfte, steckte die Rentnerin die Süßigkeiten schließlich in ihre Einkaufstasche.

Dabei hätte es die 77—Jährige besser wissen müssen. Denn als ehrenamtliche Sozialarbeiterin hat sie sich unter anderem um jugendliche Straftäter gekümmert. Außerdem war Marga W. fünf Jahre lang als ehrenamtliche Schöffin selbst am Gericht tätig.

Doch vor einigen Jahren war die Rentnerin schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Da ging es allerdings um eine Beleidigung mit rassistischem Hintergrund. Zu acht Monaten Haft auf Bewährung war Marga W. damals verurteilt worden, fühlt sich aber bis heute ungerecht behandelt. Dass der Diebstahl der Gummi-Bärchen trotz des geringen Schadens verfolgt wurde, lag daran, dass die Bewährungszeit der 77-Jährigen noch lief.

Darum riet ihr die Amtsrichterin eindringlich, die 900 Euro Geldstrafe zu akzeptieren. Grummelnd zog Marga W. ihren Einspruch gegen den Strafbefehl schließlich zurück.