Handwerker klagen gegen Luxus-Hotel Medici

Firmen warten auf Bezahlung, doch der Betreiber des Hotels Medici verweist auf Mängel und Verzögerungen bei der Sanierung.

Foto: Lepke/ Zanin (Archiv)

Düsseldorf. Als bewohnbares Museum versteht sich das Hotel De Medici an der Mühlenstraße: Antiquitäten und Kristall, Skulpturen und Gemälde prägen das Haus der Derag-Gruppe. Die Sanierung des historischen Gebäudes hat Jahre gedauert und 55 Millionen Euro gekostet, erst kürzlich wurde es fertig.

Foto: Lepke/ Zanin (Archiv)

Freitagabend nun gab es die große Eröffnungsparty. Ausgerechnet da kommt raus, dass Rechnungen für handwerklichen Leistungen nicht beglichen wurden: In mehreren Klagen fordern Handwerker und andere Dienstleister nun vom Hoteleigentümer, dies nachzuholen. Der verweist wiederum auf gravierende Mängel, die bei den Arbeiten entstanden seien. Es geht um einen Millionen-Schaden.

Eröffnungsparty des Luxushotels Medici
15 Bilder

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Und für Dachdecker Dirk Jedamzik aus Olsberg im Sauerland geht es sogar um die Existenz. „Ich warte noch auf 240 000 Euro“, sagt er. Zwischen 2011 und 2013 habe er mit seinem Betrieb das Dach des Hotels gedeckt, Mängel seien nicht zu beanstanden gewesen. „Die Arbeiten sind von einem Gutachter abgenommen worden“, sagt er. Jedamzik spricht von mindestens fünf weiteren Unternehmen, die wegen der ausgebliebenen Bezahlung in Insolvenz gingen.

Ein Rechtsanwalt, der den Fall eines Düsseldorfer Dienstleisters betreut, erklärt: „Zurzeit prüft das Gericht im Fall meines Mandanten, wem was zusteht, prüft Honorarabrechnungen und lässt Gutachter untersuchen, inwiefern Mängel oder Schäden vorliegen, die eine Verweigerung der Zahlung rechtfertigen.“ Ein langes Gerichtsverfahren stehe bevor.

Kompliziert wird das Verfahren dadurch, dass die Handwerker sich nicht mit der Derag-Gruppe als Hotel-Eigner und Betreiber selbst auseinandersetzen können: Sie haben bei der Auftragsvergabe den Vertrag mit einer zwischengeschalteten Firma abgeschlossen — dadurch ist ihnen das rechtliche Instrument der dinglichen Sicherung verwehrt.

Der Jurist erklärt: „Die dingliche Sicherung ist ein Pfandrecht zur Sicherung einer Forderung.“ Das setze aber voraus, dass der Auftraggeber auch der Eigentümer des Grundstücks ist — die zwischengeschaltete Firma ist das aber nicht.

Der Düsseldorfer Jurist betont, dass dieses Verfahren aber nichts Außergewöhnliches sei. „Das ist rechtens und kommt sehr häufig vor“, sagt er. Auch ein solcher Bauprozess komme „100-fach“ vor.

Heinz Mayer, Vorstand Derag Deutsche Realbesitz AG, gab Freitag ein kurzes Statement zu den Vorwürfen ab. „Es geht hier um komplexe Sachverhalte in Zusammenhang mit jahrelangen Bautätigkeiten einer historischen Immobilie. An diesen waren Bauunternehmen beteiligt, die aus unserer Sicht mangelhafte Leistungen erbracht haben.

Der Grund der rechtlichen Auseinandersetzung mit einigen Baukonzernen und Handwerksunternehmen sind gravierende Mängel und erhebliche Verzögerungsschäden durch nicht eingehaltene Termine.“ Weiter heißt es, dass man sich nun um eine gütliche Einigung bemühe. „Wir sind zuversichtlich, hierbei erfolgreich zu sein.“