Düsseldorf Heine-Uni: Vorlesungen und Sprachkurse für Flüchtlinge

Im neuen Semester sind 17 Veranstaltungen in fünf Fakultäten auch für Flüchtlinge offen.

Der Sprecher der Heinrich-Heine-Universität, Julius Kohl: Bisher sind 17 Vorlesungen für Flüchtlinge offen. Archiv-Foto: Judith Michael

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. An der Heinrich-Heine-Uni können Flüchtlinge ab jetzt auch an Vorlesungen teilnehmen. Aktuell sind 17 Veranstaltungen geplant, die alle fünf Fakultäten der Uni abdecken — die juristische, die mathematisch-naturwissenschaftliche, die medizinische, philosophische und wirtschaftswissenschaftliche.

Und bei diesen 17 Vorlesungen soll es laut Uni-Sprecher Julius Kohl nicht bleiben. „Weitere Dozenten haben angekündigt, ihre Vorlesungen ebenfalls den Flüchtlingen zugänglich zu machen.“ Das Angebot richtet sich an Flüchtlinge, die an einem Studium in Deutschland interessiert sind und schon einmal das Studentenleben kennenlernen möchten.

„Hinter diesem Angebot steckt vor allem der Integrationsgedanke: Die Menschen sollen mit Altersgenossen in Kontakt kommen und einen Eindruck davon bekommen, wie ein Studium in Deutschland funktioniert“, sagt Kohl.

Auch zwei Deutsch-Sprachkurse bietet die Heine-Uni ab Mitte Oktober semesterbegleitend an. „Denn deutsche Sprachkenntnisse sind eine Zugangsvoraussetzung für ein Studium“, sagt Kohl. Zwar seien einige der angebotenen Vorlesungen auf Englisch, die meisten werden aber auf Deutsch gehalten.

In der Uni-Turnhalle sind voraussichtlich noch bis Ende Oktober etwa 300 Flüchtlinge untergebracht. Der Asta (der Allgemeine Studentenausschuss) hält engen Kontakt zu den Menschen und koordiniert ehrenamtliche Hilfe. „Das Interesse der Menschen an den Vorlesungen ist groß. Viele der Flüchtlinge haben einen Schulabschluss oder ihr Hochschulstudium unterbrochen“, sagt Kohl.

Ob für sie ein Studium in Deutschland überhaupt möglich ist, kann Kohl aber nicht sagen. „Die Menschen haben meist keine oder nur unvollständige Unterlagen bei sich“, sagt er. Und nach wie vor sei der Zugang zu einem Hochschulstudium in Deutschland klar geregelt — und ein Nachweis über einen erbrachten Schulabschluss oder ein angefangenes Studium Pflicht.