Jugendgericht: Schläger darf vier Wochen nicht in der Altstadt feiern

Justiz und Polizei verhängen „Feier-Verbot“, dahinter steht ein neues Konzept.

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Düsseldorf. Wenn seine Kumpels sich in den nächsten vier Wochen zum Feiern in der Altstadt verabreden, muss Kai (Name von der Redaktion geändert) absagen. Der 19-Jährige darf sich nämlich einen Monat lang an der längsten Theke der Welt nicht sehen lassen — sonst droht ihm Jugendarrest. Diese ungewöhnliche Strafe verhängte am Montag Jugendrichter Thomas Menke. Sie ist Teil eines neuen Konzeptes, das von der Justiz gemeinsam mit der Polizei entwickelt wurde. Damit sollen junge Straftäter aus der Altstadt entfernt werden, zumindest vorübergehend.

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„Die Altstadt hat ein Problem. Und das haben wir jede Woche hier sitzen“, so Thomas Menke. Der weiß, wovon er redet. Denn er war gemeinsam mit Polizisten auf Streife in der Party-Meile: „Ich wurde bespuckt, obwohl ich keine Uniform, sondern einen Anzug anhatte.“ Die sieben Jugendrichter haben gemeinsam mit Staatsanwaltschaft und Polizei ein Konzept entwickelt, um jugendliche Randalierer zu beeindrucken.

So sollen in Zukunft verstärkt nächtliche „Feier-Verbote“ von den Jugendrichtern ausgesprochen werden. Die Daten werden dann an die Polizei weitergeleitet. Sollten Jugendliche trotzdem in der Altstadt aufgegriffen werden, droht ihnen ein Aufenthalt in der Arrest-Anstalt.

Polizeipräsident Norbert Wesseler begrüßt ausdrücklich, dass seine Behörde und die Justiz jetzt enger zusammenarbeiten: „Ein Eingriff in die Freizeitaktivitäten eines Jugendlichen kann mehr bewirken als andere Auflagen oder Geldstrafen.“ Ein Problem war bis zuletzt der Datenaustausch zwischen Gericht und Altstadtwache. Aber auch diese Hürde ist jetzt genommen.

Kai war am Montag der Erste, den das neue Konzept traf. Er war am Karnevalssamstag zusammen mit Freunden auf der Bolkerstraße unterwegs gewesen. Gleich vier Polizisten beschimpfte er lautstark mit „ACAB“. Das kommt aus dem Englischen, heißt „All cops are bastards“ und ist eine äußerst unfreundliche Bemerkung. Eine 24-jährige Beamtin hatte den jungen Mann noch gefragt: „Meinen Sie uns?“ Er antwortete: „Ja“. Wenig später saß der 19-Jährige in der Zelle.

Am Montag zeigte sich der Angeklagte wenig einsichtig. Darum verhängte Menke nicht nur vier Wochen „Feier-Verbot“ in der Altstadt. Kai muss sich auch bei den Polizisten entschuldigen und 250 Euro an die Jugendgerichtshilfe zahlen. Wütend verließ er den Gerichtssaal.