Katzenschutz: Kastrationspflicht wird von vielen ignoriert

Verordnung gilt seit Dezember. Der Stadt wurden seitdem nur 43 Freigängerkatzen gemeldet.

Foto: A. Braun

Seit Ende 2016 gilt die zuvor lange diskutierte Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in Düsseldorf. Danach müssen die Haustiere, die freien Auslauf haben, kastriert werden. Zudem sollen sie durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung gekennzeichnet werden. Und die Katze muss dem Register des Amtes für Verbraucherschutz gemeldet werden. Doch in den ersten acht Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung wurden der Stadt lediglich 43 Freigängerkatzen gemeldet.

Diese Antwort gab Umweltdezernentin Helga Stulgies auf eine Anfrage der Partei Tierschutz/Freie Wähler im Umweltausschuss. Für die Stadt „blieben die Meldungen weit unter den Erwartungen.“ Als Hauptursache vermutet man, dass viele Katzenhalter die Verordnung gar nicht kennen.

Deshalb, so Stulgies, habe man mit den ehrenamtlichen Tierschützern vereinbart, ein gemeinsames Infoblatt zu verfassen und zu verteilen. Diese Broschüren sollen ab sofort Tierarztpraxen und Zoofachgeschäften ausgelegt werden.

Der Düsseldorfer Katzenschutzbund unterstützt die Stadt bei der Infokampagne, lässt selbst jedes Jahr mehrere hundert Katzen kastrieren. Die neue Vorsitzende des Vereins, Sonja Meier, erklärt: „Wir haben auch beim Tag der offenen Tür im Tierheim erfahren, dass viel zu wenige von der Verordnung wissen.“ Für den Verein ist die Umsetzung der Kastrations- und Registrierungspflicht enorm wichtig, um das Elend von rund 30 000 geschätzten Streunerkatzen nicht noch zu vergrößern.

„Viele haben für die Verordnung gekämpft, damit die Tiere sich nicht endlos vermehren,“ berichtet Meier. Die heimatlosen Tiere würden schnell krank, sie finden kein Futter und krepieren letztendlich. In jedem Park, auf jedem Friedhof oder auf Fabrikgeländen leben die verwilderten Katzen.

Um die Vermehrung und damit Verelendung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem fünften Lebensmonat kastriert werden. „Insbesondere nicht kastrierte Freigänger-Katzen nehmen zwangsläufig Kontakt mit anderen freilebenden Katzen auf, so dass sie fortlaufend zur Vermehrung beitragen“, heißt es im Infoflyer des Katzenschutzbundes. Deshalb müssen die Halter dieser Freigänger-Tiere die Verordnung beachten. Tun sie es nicht, droht ihnen von der Stadt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro.

Eine Kastration kostet zwischen 80 und 140 Euro, bei Katern ist sie etwas günstiger als bei Weibchen. Sollte der Katzenbesitzer nicht so viel Geld haben, kann er den Katzenschutzbund um finanzielle Unterstützung bitten. „Wir überprüfen das natürlich. Ist der Tierhalter selbst hilfebedürftig, zahlen wir die Kosten für die Kastration“, sagt Sonja Meier. Finanziert wird dies aus den Beiträgen der 720 Mitglieder und aus Spenden an den Verein.

Weitere Infos zur Kastrationspflicht gibt es beim Katzenschutzbund Düsseldorf unter der Telefonnummer 66 32 06.

katzenschutzbund-duesseldorf.de