Düsseldorf Keine vorzeitige Haftentlassung für Kunstberater Achenbach
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist bitter für Helge Achenbach. Das Gericht bezweifelt, dass der wegen Betrugs verurteilte frühere Kunstberater das Unrecht seiner Taten eingesehen habe. Eine vorzeitige Haftentlassung komme daher nicht infrage.
Düsseldorf. Der wegen Betrugs inhaftierte ehemalige Kunstberater Helge Achenbach kommt nicht vorzeitig frei. Die Voraussetzungen für eine Haftentlassung nach Verbüßung von weniger als zwei Dritteln der Strafe seien nicht erfüllt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch mit. Achenbach war 2015 wegen Millionenbetrugs an reichen Kunden, darunter dem verstorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht, zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das OLG hob damit die gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Kleve auf. Danach wäre Achenbach bereits am 8. Dezember aus der Haft entlassen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Essen Beschwerde eingelegt. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuvor über die OLG-Entscheidung.
Für eine Haftentlassung vor dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt gebe es strenge Anforderungen, die Achenbach nicht erfülle, entschied nun der 2. Strafsenat des OLG. Achenbachs tadelloses Verhalten in der Haft rechtfertige diesen Schritt nicht. Die Tat sei von großer krimineller Energie und Gewinnstreben geprägt gewesen und habe einen besonders hohen Schaden von über 20 Millionen Euro verursacht. Zudem zweifele der Senat daran, dass Achenbach ernsthaft an einer Wiedergutmachung des Schadens interessiert sei und das Unrecht seiner Taten eingesehen habe.
Aus Achenbachs einstigem Firmenbesitz waren rund 2500 Kunstwerke für insgesamt rund 11,5 Millionen Euro versteigert worden. Der Erlös floss in die Insolvenzmasse. Auch Achenbachs Anteil an der Kunstsammlung „Rheingold“ kam unter den Hammer.
Der umtriebige Kunstberater ist bereits seit Monaten im offenen Vollzug und arbeitet bei der Diakonie Düsseldorf. Achenbach werde auch nach der Entscheidung des OLG sein soziales Engagement in der Flüchtlingsarbeit uneingeschränkt fortsetzen, teilte sein Anwalt mit.
Achenbach saß vor seiner Verurteilung durch das Landgericht Essen bereits seit Juni 2014 in Untersuchungshaft. Demnach hätte er im Sommer 2018 zwei Drittel der Gesamtstrafe verbüßt. In der Regel wird dann geprüft, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. dpa