Der Knall habe bei ihr einen lästigen Dauerton, einen Tinnitus, verursacht, trug die Realschullehrerin vor.
Zuvor habe sie den Schüler auf dem Schulhof noch gewarnt: „Mach keinen Blödsinn, davon kann man einen Hörschaden bekommen.“ Dennoch habe es hinter ihr geknallt und als sie sich umdrehte, habe der Schüler direkt vor ihr gestanden. Der Schüler sagte dagegen aus, er sei schon ein Stück weit weg auf dem Weg zum Papierkorb gewesen, als er die Tüte habe knallen lassen.
Drei weitere Mitschüler bestätigten seine Version. Die Amtsrichterin stellte das Verfahren gegen den Jugendlichen daraufhin am Dienstag wegen geringer Schuld ein: Er habe nicht damit rechnen müssen, dass der Knall trotz der Entfernung solche Folgen hat.