Düsseldorf Kö-Bogen: Wer ist Urheber des Gründgens-Platzes?
Die Familie des Schauspielhaus-Architekten will verhindern, dass der Platz zu klein wird.
Düsseldorf. Es geht um den nächsten Bauabschnitt des Kö-Bogens: Müssen die Pläne für das so genannte Ingenhoven-Tal doch noch einmal überarbeitet werden? Das jedenfalls wollen die Erben von Schauspielhaus-Architekt Bernhard Pfau. Deren Sprecherin Melanie Plaizier hatte vorige Woche in der WZ darauf hingewiesen, dass „das gesamte Ensemble — also Gebäude und der Platz davor — urheberrechtlich geschützt ist“. Und zwar noch 45 Jahre lang. Aber geht das überhaupt? Kann ein Platz überhaupt durch Urheberrecht geschützt sein?
„Ja“, sagt der Fachanwalt Oliver Langner. „Wenn der Platz beim Bau des Schauspielhauses mitgeplant worden ist als Teil eines Gesamtensembles, dann kann es sein, dass er urheberrechtlichen Schutz genießt.“ Entscheidend sei, ob der Architekt den Auftrag hatte, nicht nur das Gebäude, sondern auch den Platz zu überplanen. In diesem Falle wäre jede Änderung zustimmungspflichtig. Was wäre, wenn der Platz verändert wird ohne Zustimmung der Erben? „Dann hätten diese gute Chancen, durch eine Einstweilige Verfügung zumindest einen vorläufigen Baustopp zu erwirken — solange bis die Streitfrage geklärt ist.“
Für Plaizier ist es keine Frage, dass Pfau Urheber des Gründgens-Platzes ist: „Er hat das Gebäude so auf dem Grundstück angeordnet, dass der Platz überhaupt erst entstanden ist.“ Und es sei gut erkennbar, dass der Platz die geschwungene Form des Schauspielhauses aufnehme.
Die Stadt sieht indes keine Notwendigkeit, wegen der Frage des Urheberrechtes an ihren bisherigen (Zeit-)Plänen irgendetwas zu ändern. Eine Stadtsprecherin sagte auf WZ-Anfrage nur dies: „Wir haben die Frage ausführlich geprüft. Im Ergebnis werden wir verfahren wie geplant.“ Noch wortkarger gibt man sich derweil bei einem der Investoren, der Centrum Projektentwicklung GmbH: Dort heißt es lapidar, die Stadt habe schon alle Antworten gegeben.