Kunstberater Achenbach droht Niederlage im Zivilprozess

Schlechtes Omen für Helge Achenbach: Zu Beginn des Zivilprozesses um angeblich überhöhte Provisionen hat der Richter erhebliche Zweifel an der Version des Kunsthändlers geäußert.

Kunstberater Helge Achenbach sitzt sei Juni in U-Haft.

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Düsseldorf (dpa). Im millionenschweren Schadenersatzprozess der Familie des gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht gegen Helge Achenbach hat das Gericht die Version des Kunstberaters angezweifelt. Es gebe „erhebliche Zweifel“ an Achenbachs Darstellung der Geschäftsbeziehung, sagte der zuständige Richter Joachim Matz am Dienstag zum Auftakt des Zivilprozesses am Landgericht Düsseldorf in einer vorläufigen Einschätzung. Eine Entscheidung will das Gericht am 20. Januar 2015 verkünden.

Dem seit fünf Monaten inhaftierten Kunstberater wird vorgeworfen, dem 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht 21 hochkarätige Kunstwerke und elf Oldtimer zu höheren als tatsächlich bezahlten Einkaufspreisen vermittelt zu haben. Dadurch habe der 62-Jährige auch höhere Provisionen und Mehrwertsteuer kassiert. Achenbach habe Albrecht Objekte zu einer Gesamtsumme von rund 97 Millionen Euro verkauft. Die Erben Albrechts fordern laut Gericht nun 19,3 Millionen Euro Schadensersatz von Achenbach.

Achenbach selbst erschien nicht im Gericht. Ihm geht es nach Angaben seines Anwalts Franz-Joseph Krichel gesundheitlich schlecht. Dem bekanntesten deutschen Kunstberater droht auch ein Strafprozess. Die Staatsanwaltschaft Essen hat wegen mutmaßlichen Betruges an drei reichen Kunden Anklage erhoben. Den weitaus größten Schaden soll Berthold Albrecht erlitten haben. Achenbach drohen im Fall eines Strafprozesses bis zu zehn Jahren Haft.

Nach Angaben Achenbachs habe es einen mit Albrecht mündlich vereinbarten „Ermessensspielraum“ für Aufschläge auf die Verkaufsobjekte gegeben, sagte Richter Matz. Damit sollten das Risiko für Achenbach abgefedert und die Beschaffungskosten, etwa die Teilnahme an Oldtimer-Rallyes, kompensiert werden. Kriterien sollen auch das Wertsteigerungspotenzial der Kunstobjekte sowie eine Rücknahmegarantie gewesen sein. Achenbach habe Albrecht eine Rücknahme nach fünf bis sieben Jahren mit einer vierprozentigen Verzinsung garantiert. Das alles sei nur mündlich vereinbart worden, damit die Ehefrau Albrechts angesichts der Preise nicht misstrauisch würde.

Diese Argumentation ist laut Vorsitzendem Richter Matz voller „Ungereimtheiten“ und „Widersprüche“. Der „schwammige Ermessensspielraum“ bei den Aufschlägen stehe in Widerspruch zu Achenbachs Aufgabe, die Objekte so günstig wie möglich zu kaufen. „Es waren nicht mehr die günstigsten Konditionen, zu denen er die Exponate erworben hat“, sagte Matz.

Außerdem seien in US-Dollar ausgestellte Originalrechnungen in Euro geändert worden. Dies stehe im Widerspruch zu Achenbachs Rücknahmegarantie. Da es ein „erhebliches Gefälle“ in der Finanzkraft Achenbachs und des milliardenschweren Albrecht gebe, hätte Achenbach im schlimmsten Fall die Rücknahme von Objekten nach Ansicht des Gerichts „wirtschaftlich nicht stemmen können“. Achenbach habe Albrecht außerdem bis kurz vor dessen Tod noch Oldtimer verkauft. Sollte es die Rücknahmegarantie gegeben haben, so hätte es nach Worten des Richters nahegelegen, dies auch Albrechts Ehefrau mitzuteilen.

Achenbachs Anwalt Krichel sagte, die Klage sei „unberechtigt“. Es gebe „keine schriftlichen Unterlagen“ zu den Geschäftsvereinbarungen. „Das ist der Knackpunkt des Verfahrens.“ Daher habe er fünf Zeugen zur Anhörung benannt, sagte Krichel.

Im Anschluss forderten die Anwälte von Achenbachs Ehefrau in einem weiteren Zivilprozess am Dienstag vier gesperrte Kunstwerke im Gesamtwert von 530.000 Euro zurück. Achenbachs Vermögenswerte waren nach seiner Verhaftung eingefroren worden. Das Gericht will über die Freigabe der Objekte am 16. Dezember entscheiden.