Minderjährigein Disco: 1000 Euro Buße

Inhaber wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz verurteilt.

Der Inhaber einer Discothek nahe des Hauptbahnhofs muss eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro zahlen, weil er gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen hat. Das teilte die Stadt gestern mit. Der 54-Jährige habe geduldet, dass eine Gruppe minderjähriger Jugendlicher in der Halloweennacht 2017 in den frühen Morgenstunden in seiner Lokalität feierte. Ein ebenfalls gegen ihn eingeleitetes Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz laufe noch, hieß es in der Mitteilung.

Laut Bericht wurde eine Streife des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) in der Halloweennacht im Oktober 2017 von Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass sich mehrere Jugendliche in einer Disco am Hauptbahnhof aufhalten — und das, obwohl Mitternacht schon länger überschritten war. Aufgrund der konkreten, glaubhaften Schilderungen entschlossen sich die Einsatzkräfte, die Disco aufzusuchen und zu kontrollieren, ob sich dort noch Jugendliche aufhalten. Bereits beim Betreten der Disco sahen die beiden OSDler mehrere Gäste, die augenscheinlich als 18 waren. Die Überprüfungen ergaben, dass zwei der Jugendlichen 17 Jahre und einer erst 16 Jahre alt waren und sich, da es inzwischen 0.45 Uhr war, nicht mehr in dem Lokal aufhalten durften.

Außerdem rauchte der 16-Jährige und einer der beiden 17-Jährigen. Nach telefonischer Rücksprache mit den Eltern wurden die drei Jugendlichen in ein Taxi gesetzt und traten die Heimreise an.

Mit den festgestellten Verstößen vor Ort konfrontiert, zeigte sich der Disco-Inhaber zunächst uneinsichtig. Inzwischen hat er aber das gegen ihn festgesetzte Bußgeld wegen der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz in Höhe von 1000 Euro akzeptiert.