OB Geisel siegt vor Gericht - Rathaus bleibt dunkel
Düsseldorf. Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat vom Oberverwaltungsgericht Münster in erster Instanz Recht bekommen. Er darf aktiv zu Gegendemos aufrufen und auch das Rathaus abdunkeln.
Damit bleibt ihm womöglich ein Zwangsgeld erspart, denn Geisel hatte vorab angekündigt, unabhängig von der Gerichtsentscheidung im Rathaus aus Protest gegen Dügida das Licht auszuschalten. „Auch ein Vertreter der Landeshauptstadt Düsseldorf muss klar sagen, wofür wir stehen“, sagte Geisel bei der Gegendemo.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte die Licht-aus-Aktion am Rathaus noch am Freitag untersagt. Die Richter sahen darin seine Neutralitätspflicht als Amtsträger verletzt. Entlang des Rheins sollen zahlreiche markante Gebäude aus Protest gegen eine Kundgebung des Düsseldorfer Pegida-Ablegers Dügida am Montagabend dunkel bleiben.
Mit Fernsehturm und Tonhalle ohne Licht folgen die Düsseldorfer dem Beispiel der Kölner, die vergangene Woche mit einem dunklen Dom und tausenden Gegendemonstranten ein ähnliches Zeichen gegen Intoleranz gesetzt hatten. Auch die Finanz-, Justiz- und Innenministerien wollen sich anschließen und das Licht ausschalten. "Wir nehmen einfach die Sicherung raus", erklärt ein Sprecher des Justizministeriums auf WZ-Nachfrage.
Bis zur letzten Sekunde wurde darum gestritten, ob Oberbürgermeister Thomas Geisel den Dügida-Demonstranten im Rathaus das Licht ausschalten kann. Auf Antrag der Organisatorin Melanie Dittmer hatte das Verwaltungsgericht dem OB dies untersagt. Dagegen hatte die Stadt am Montagmittag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt.
Darüber sollte im Laufe des Tages entschieden werden. Parallel dazu hatte Melanie Dittmer beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Vollstreckung des Urteils beantragt. dpa/si/ale