Sexismusdebatte Verbot für Partysong „Layla“ auf Düsseldorfer Kirmes

Düsseldorf · Nicht nur beim Kiliani-Volksfest in Würzburg ist der Partyhit „Layla“ untersagt worden, auch auf der Rheinkirmes soll der Song nicht gespielt werden. Der Veranstalter des Volksfestes zeigt sich entsetzt über den Inhalt des Liedes.

Die Düsseldorfer Rheinkirmes ist eines der größten Volksfeste in NRW.

Foto: dpa/Jana Bauch

Der umstrittene Partysong „Layla“ soll nicht auf der anstehenden Düsseldorfer Kirmes mit bis zu vier Millionen Besuchern gespielt werden. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen. „Ich bin der Meinung, dass dieses Lied überall hingehört - nur nicht auf unseren Festplatz“, sagte Schützen-Chef Lothar Inden der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Stadt Düsseldorf wegen „Layla“ bei den Veranstaltern vorgesprochen.

Nachdem die Schützen zugesagt hätten, dass das Lied in Festzelten und Fahrgeschäften unterbunden werden soll, habe man vonseiten der Stadt keinen Anlass für ein Verbot gesehen, so eine Sprecherin. Man habe als Verwaltung dafür aber „auch keine Rechtsgrundlage“ gesehen.

Schützen-Chef Inden sagte der dpa, er habe das Lied vorher nicht gekannt und sich dann mit dem Inhalt beschäftigt. Der Text entspreche in keiner Weise den Gepflogenheiten seines Traditionsvereins. In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: „Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...).“

Zu Wochenbeginn war bekanntgeworden, dass „Layla“ auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf. Auf der wesentlich größeren Düsseldorfer Kirmes gibt es zahlreiche Fahrgeschäfte und mehrere Festzelte, in denen jeden Abend Bands spielen und DJs auflegen. Auch eine Mallorca-Party ist geplant. Die Kirmes beginnt am 15. Juli und geht bis zum 24. Juli.

(dpa)