Hochwasser in Düsseldorf Pegelstände sind bald digital abrufbar

Düsseldorf · Feuerwehr und Stadt haben ihre Hochwasserwarnsysteme überarbeitet. Eine Warnung per SMS ist nach aktuellem Stand aber weiter nicht möglich.

Im Juli 2021 trat das Wasser der Düssel über die Ufer und überschwemmte auch Unterführungen.

Foto: Anne Orthen (orth)/Anne Orthen (ort)

(arc) Das Hochwasser im Vorjahr und auch die zuletzt aufgetretenen Starkregenereignisse waren Anlass für mehrere Anfragen in der Bezirksvertretung 8, die auch alle von der Verwaltung beantwortet werden konnten. So seien die Warnsysteme seitens der Feuerwehr nach der Erfahrungen mit dem Unwetter im Juli 2021 überarbeitet worden. Außerdem seien auf Basis neuer Hochwasserkarten stadtweit Bereiche identifiziert worden, für die im Fall einer drohenden Überflutung eine Warnung durch das Warnsirenensystem der Stadt sinnvoll ist. Allerdings könnte keines der aktuell verfügbaren Systeme eine plattformunabhängige Warnung an mobile Endgeräte senden, heißt es auf die Frage von CDU und Grünen, wie es mit Einführung von Cell Broadcast (Warnung per SMS) aussehe.

Bezüglich des Abrufens aktueller Pegelstände im Internet in Echtzeit erklärt die Verwaltung: Die Pegelstände entlang der Düssel würden derzeit „ertüchtigt“ und sollen zum Ende des Jahres digital auch für Bürger über die Internetseite des Stadtentwässerungsbetriebes (SEBD) abrufbar sein. Allerdings: „Die SEBD-Pegel können zwar Informationen zu aktuellen Wasserständen liefern, sie sind jedoch nicht für Warnzwecke konzipiert und stehen daher auch nicht etwaigen Netzen oder Warnportalen, wie etwa ,Meine Pegel‘, zur Verfügung.“

Auf die Frage, welche grundsätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kanäle vorgesehen sind, antwortet die Verwaltung, dass die Kanäle für Starkregenereignisse wie zuletzt nicht konzipiert werden könnten. So entspreche das Unwetter vom Juli 2021 einem Starkregenindex (SRI) von SRI 10, bei Starkregen über den SRI 3 hinaus könne die öffentliche Kanalisation das Regenwasser aber nicht mehr aufnehmen, „weil sie für solche Ereignisse nicht bemessen werden kann“. Durch den entstehenden hydraulischen Druck werde Abwasser zurück in die Häuser gedrückt. Um dies zu verhindern, seien Hauseigentümer gemäß Abwassersatzung verpflichtet, Rückstausicherungen einzubauen. „Für Schäden, die durch Rückstau aus der Abwasseranlage entstehen, haftet die Stadt nicht“, teilt die Verwaltung unmissverständlich mit. Ungeachtet dessen seien aktuell 15 Maßnahmen zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit am Kanalnetz im Stadtbezirk 8 geplant.