Gericht Pizzeria-Chef muss Strafe zahlen

Ein Mitarbeiter geriet mit der Hand in die Knetmaschine.

Düsseldorf. Normalerweise verhindert eine Schutzhaube, dass sich die Teig-Knetmaschine in der Pizzeria an der Münsterstraße in Bewegung setzt. Doch die fehlte, als ein 30-jähriger Mitarbeiter das Gerät im Juli vergangenen Jahres reinigen wollte. Der Mann klemmte zwei seiner Finger ein und wird vermutlich sein Leben lang behindert bleiben. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich der 34-jährige Besitzer der Pizzeria am Donnerstag vor dem Amtsgericht verantworten.

Wie der Pizza-Bote erklärte, habe er an dem Tag gerade drei Lieferungen ausgefahren. In dem Lokal habe sein Chef ihn dann gebeten, Teig in den Keller zu bringen. Danach wollte er die Knet-Maschine reinigen, die sich plötzlich anschaltete.

Fast bis zum Ellenbogen steckte der 30-Jährige in dem Gerät fest. Der rechte Zeigefinger wurde regelrecht zerquetscht und war vier- bis fünfmal gebrochen. Auch der Daumen trug schwere Verletzungen davon.

„Ich kann nichts mehr festhalten“, berichtete der 30-Jährige, der nach dem Unfall eine Woche lang im Krankenhaus und monatelang nicht arbeitsfähig war. Er wird seine rechte Hand wohl nie mehr voll belasten können und behindert bleiben.

Sein ehemaliger Chef räumte ein, dass die Schutzhaube der Knetmaschine einige Tage vorher kaputt gegangen sei. Er habe im Internet nach Ersatz gesucht, aber zunächst nicht gefunden. Eine neue Maschine hätte 3000 Euro gekostet: „Das konnte ich nicht bezahlen.“ Er habe seinen Mitarbeiter aber nicht angewiesen, die Maschine zu reinigen.

Vor dem Zivilgericht hatten sich die beiden Parteien schon geeinigt. Der Gastronom zahlte eine Abfindung von 500 Euro an den Pizza-Boten. Am Donnerstag verurteilte ihn die Amtsrichterin wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 900 Euro.