Polizei Prozess: Polizei-Pförtner soll 100 Euro eingesteckt haben

Eine Zeugin hatte den Geldschein auf der Straße gefunden und zur Dienststelle gebracht.

Symbolbild

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die sicherste Adresse, eine Fundsache abzugeben, ist die Polizei. Sollte man jedenfalls meinen. Doch das ist möglicherweise nicht immer so. Mitte November muss sich ein Pförtner der Polizei wegen veruntreuender Unterschlagung vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll 100 Euro, die jemand in der Nähe der Dienststelle verloren hatte, nicht weitergeleitet., sondern einfach in die eigene Tasche gesteckt haben.

Zwei Tage vor Weihnachten war im vergangenen Jahre eine Frau bei dem 55-Jährugen aufgetaucht. Die ehrliche Finderin überreichte ihm einen 100-Euro-Schein, den sie kurz vorher auf der Straße aufgelesen hatte. Ohne den Vorgang zu dokumentieren, soll der Angeklagte das Geld genommen und die Zeugin danach nach Hause geschickt haben.

Doch der Frau kam das Ganze komisch vor. Zumal ihr Lebensgefährte erklärte, dass der Pförtner ihr zumindest hätte schriftlich bestätigen müssen, dass sie die 100 Euro bei ihm abgegeben hat. Denn wenn sich der rechtmäßige Eigentümer lange genug nicht meldet, darf die Finderin das Geld behalten. Ohne Dokument geht das nicht.

Darum entschied sich die Zeugen, noch einmal bei der Polizei nachzufragen, was denn aus der Fundsache geworden sei. Dabei stellte sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft heraus, dass der 55-Jährige die 100 Euro einfach selbst behalten hatte.

Der Angeklagte hatte zunächst einen Strafbefehl wegen veruntreuender Unterschlagung über 3000 Euro bekommen. Dagegen legte der Pförtner aber Einspruch ein. Darum muss die Angelegenheit jetzt vor dem  Amtsgericht verhandelt werden. Der Prozess findet am 13. November statt.