Polizist nach Radler-Chaos angeklagt

Kontrolle lief völlig aus dem Ruder. Der Beamte musste sich wegen Beleidigung verantworten.

Foto: Andreas Bischof

Undisziplinierte Radfahrer verursachen rund um den Dorotheenplatz viele Unfälle mit Fußgängern. Darum hat der Bezirksbeamte der Polizei die Missetäter auf Drahteseln im Visier. Gleich zwei radelnde Verkehrssünder erwischte der 57-Jährige im Januar vergangenen Jahres. Die Kontrolle lief allerdings völlig aus dem Ruder. Im Eifer des Gefecht soll der Polizist einen Weinhändler als „A...loch“ bezeichnet haben. Per Strafbefehl war der Bezirksbeamte zu einer Geldstrafe von 1600 Euro wegen Beleidigung verurteilt worden und hatte Einspruch eingelegt. Darum wurde gestern vor dem Amtsgericht verhandelt.

Gegen 11.45 Uhr hatte der 57-Jährige einem Liege-Radfahrer, der verbotenerweise quer über den Dorotheenplatz gefahren war, gerade ein Knöllchen verpasst. Da kam der Weinhändler vorbei, der mit seinem Rad auf der falschen Seite unterwegs war. „Auch der war völlig uneinsichtig“, so der Angeklagte. Plötzlich schmiss der 64-Jährige dem Bezirksbeamten sein Fahrrad vor die Füße und marschierte davon: „Ich habe gedacht, das ist die ’Versteckte Kamera’. Natürlich habe ich auch geschimpft.“ Das schlimme Wort mit dem „A“ will er nicht gesagt haben, höchsten „Blödmann“ oder „Hacho“.

Eine theatralische Einlage lieferte der Weinhändler Der blieb nicht auf seinem Zeugenstuhl sitzen, sondern spielte das Geschehen in dramatischen Szenen nach. Zur Aufklärung trug das kaum bei.

Die Beleidigung hatte der Liege-Radfahrer, der das Knöllchen bekommen hatte, nur zufällig mitbekommen. Der räumte ein, dass es sich dabei eher um ein Selbstgespräch gehandelt hatte. Das wird strafrechtlich nicht verfolgt. Darum gab es einen Freispruch, nachdem der Beamte sich entschuldigt hatte. „Uniformierte Streifenpolizisten müssen sich oft Respektlosigkeit und Unverschämtheiten gefallen lassen. Da kann ich persönlich sehr gut verstehen, wenn ein Polizist mal die Geduld oder die Kontrolle verliert“, freute sich Anwalt Martin Lauppe-Assmann über das Urteil.