Prozess: 200 Jahres alter Bass als Unfallopfer - Versicherung will nicht zahlen

Düsseldorf. „Ich bin 80 Jahre alt und muss seit eineinhalb Jahren auf den Wohlklang meines Instrumentes verzichten“, sagt Gregor Reuter sichtlich bewegt. Denn der mehr als 200 Jahre alte Kontrabass des passionierten Jazz-Musikers war bei einem Verkehrsunfall schwer beschädigt worden.

Das "Unfallopfer" - der Bass mit der abgebrochenen Schnecke.

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11 000 Euro kostet die Reparatur, doch die Versicherung wollte nicht zahlen. Am Freitag wurde der kuriose Fall vor dem Landgericht verhandelt.

Gregor Reuter möchte seinen Bass endlich wieder spielen.

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Im Februar vergangenen Jahres war Reuter zusammen mit seiner Lebensgefährtin auf dem Weg zu einem Freund nach Duisburg, wo er ein Geburtstagsständchen spielen sollte. Doch an der Kettwiger Straße nahm ein Autofahrer dem Paar die Vorfahrt und krachte in das Heck des Toyotas. Der Musiker und seine Freundin überstanden die Kollision unverletzt, doch der Bass auf der Rückbank wurde erheblich beschädigt.

„Als wir das Instrument in Duisburg auspackten, war die Schnecke abgebrochen“, berichtete Reuters Lebensgefährtin, die auch am Steuer gesessen hatte. Auch der Bauch des Kontrabass’ hatte sich gelöst. Seitdem liegt er zur Reparatur bei einem Geigenbauer.

Da völlig klar war, wer den Unfall verursacht hatte, waren alle anderen Schäden von der gegnerischen Versicherung anstandslos gezahlt worden. Nur die Kosten für den Kontrabass wollte man nicht aufkommen. Der sei angeblich schon vorher in keinem guten Zustand gewesen.

Dem widersprach Reuter, der unter anderem bei der Opladener Jazz Company und den Sessions im Pöötzke spielt, energisch: „Es kommt auf den Klang an und nicht darauf, ob der Bass ein paar Macken hat.“ Außerdem entwickle man mit den Jahren eine enge Beziehung zu seinem Instrument.

Schließlich gelang des dem Richter, die beiden Parteien von einem Kompromiss zu überzeugen. Die Versicherung zahlt 5000 Euro für die Reparatur, damit sind alle Forderungen erledigt. Und der Geigenbauer kann endlich mit einer Arbeit beginnen. Denn bis zum Prozess durfte das „Beweisstück“ nicht angetastet werden.