Prozess: Flug verpasst – Hund zu schwer?
Familienvater verklagt Fluggesellschaft auf 900 Euro.
Düsseldorf. Wie jedes Jahr plante José C. den Urlaub mit seiner Liebsten in der Sonne - und wie jedes Jahr sollte auch der Familienhund mit auf die Reise kommen. Doch am Abreisetag kam es am Check-In-Schalter zu Problemen: Die Fluggesellschaft weigerte sich, den Hund ohne Transportbox an Bord zu nehmen.
Er sei zu schwer. Der Familienvater sauste los, um an einem anderen Schalter eine Box zu holen. Als er wieder kam, war das Flugzeug bereits Richtung Madrid gestartet. Nun verklagt José C. die Fluggesellschaft auf rund 900 Euro.
José C. traute seinen Ohren nicht, als die Frau am Schalter ihm erklärte, dass der Hund für die Mitnahme im Passagierraum zu schwer sei. Der Mann solle 87 Euro nachzahlen und den Hund für die Mitnahme im Frachtraum in eine Box setzen. Elf Kilogramm wiege der Hund, die Fluggesellschaft dürfe jedoch nur Hunde mit einem Körpergewicht bis acht Kilo im Passagierraum befördern.
Doch José C. ist sich sicher: Sein Hund wiegt 9,5 Kilo und die Angaben der Fluggesellschaft sind völlig willkürlich. Denn im vorigen Jahr sei keine Box für den Hund erforderlich gewesen. Da war er noch auf dem Schoß mitgeflogen - trotz eines Gewichtes von zehn Kilo. Die Familie habe lediglich 50 Euro nachzahlen müssen.
Außerdem bestreitet José C., zu spät mit der Hundebox zum Schalter zurückgekehrt zu sein. Seiner Berechnung nach hatte er höchstens zehn Minuten für das Abholen der Box benötigt. Demnach wäre er um 11:15 Uhr zurückgewesen - eine Stunde vor dem Abflug. Und trotzdem sei der Schalter bereits geschlossen gewesen und das Flugzeug ohne die Vier in die Luft gegangen.
Die Fluggesellschaft ist anderer Meinung. Für den Weg zum Schalter, an dem es die Hundebox gibt, habe der Passagier mindestens 40 Minuten benötigt. Demnach hätte er den Flug nicht mehr erreichen können. Der Prozess wird im Januar fortgesetzt.