Prozess um Horror-Unfall ist beendet
Elfjährige hatte an der Luegallee ein Bein verloren. Rheinbahnfahrer muss 2500 Euro Geldstrafe zahlen.
Düsseldorf. Fast acht Jahre brauchte die Justiz, um endgültig einen Schlussstrich unter den schrecklichen Unfall zu ziehen, der sich am 3. November 2005 auf der Luegallee ereignet hatte. Dabei verlor ein damals elfjähriges Mädchen sein rechtes Bein.
Am Dienstag musste sich der Straßenbahnfahrer (48) wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Nach Abschluss des Zivilverfahrens folgte damit nun auch der Abschluss des Strafverfahrens.
Mehrfach waren die Ermittlungen gegen den Familienvater zuvor von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Doch die Nebenkläger drängten immer wieder darauf, dass der 48-Jährige sich vor Gericht für den Unfall verantworten muss.
Ein Gutachten, das im Zivilprozess erstellt wurde, hatte ergeben, dass der Mann einen Stundenkilometer zu schnell gefahren war — nämlich 31 statt der erlaubten 30 km/h. Allerdings wurde auch festgestellt, dass der Mann von sich aus noch langsamer hätte fahren müssen, weil sich sehr viele Personen an der Haltestelle aufhielten.
Eine Überraschung gab es gleich zu Beginn des Prozesses. Denn obwohl der 48-Jährige im Gericht war, nahm auf der Anklagebank nur sein Verteidiger Platz. Der hatte zuvor ein so genanntes Rechtsgespräch mit Amtsrichter Dirk Kruse und der Staatsanwaltschaft geführt.
Danach war das Verfahren innerhalb von wenigen Minuten beendet, Zeugen waren nicht geladen worden. Per Strafbefehl wurde der Straßenbahnfahrer zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt.
„Es war einfach ein grausames Geschehen. Und es ist für alle Beteiligten gut, wenn es endlich ein Ende findet“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Krämer nach der Verhandlung. Wichtig sei ihm gewesen, dass die Schülerin nicht acht Jahre nach dem Unfall noch einmal die schrecklichen Erinnerungen nachvollziehen musste.
Krämer räumte ein, dass sein Mandant ein Mitverschulden trage, aber das Oberlandesgericht hatte zuletzt im September festgestellt, dass auch die Elfjährige sich falsch verhalten habe. Das Mädchen war an der Luegallee aus der Linie U75 ausgestiegen und hatte vor der noch stehenden Bahn die Gleise überquert, als die Bahn des 48-Jährigen aus der Gegenrichtung kam.
Für die Staatsanwaltschaft ist das Verfahren damit beendet. Allerdings könnte der Rheinbahnfahrer Widerspruch einlegen.