Düsseldorf Prozessauftakt zu Brandstiftung in Düsseldorfer Flüchtlingshalle

Zwei Asylbewerber müssen sich vor dem Landgericht verantworten. Die Anklage sieht keine Tötungsabsicht.

Der Großbrand hatte einen riesigen Schaden verursacht.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Die schwarze Rauchsäule, die im vergangenen Juni über dem Düsseldorfer Norden stand, war weithin zu sehen. Auf dem Messegelände lief gerade die weltgrößte Druckmesse Drupa mit Zigtausenden von Besuchern, im Rheinbad genossen viele Menschen das Sommerwetter, als plötzlich die Flammen aus einer benachbarten Halle in Stockum schlugen.

Obwohl die Feuerwehr mit einem Großaufgebot 20 Stunden lang im Einsatz war, brannte das 6000-Quadratmeter-Gebäude komplett aus. Ein Schaden von rund zehn Millionen entstand. In der Halle waren zu jener Zeit fast 300 Flüchtlinge untergebracht. Sie alle konnten sich unversehrt ins Freie retten. Ab Montag stehen zwei von ihnen vor Gericht. Sie sollen das verheerende Feuer aus Frust über das Essen gelegt haben.

Unzufriedenheit mit der Unterbringung und Konflikte hatte es bereits im Vorfeld in der Großunterkunft immer wieder gegeben. Bis zur Mitte des Jahres war die Polizei rund 90-mal zu dem Gelände ausgerückt — auch viermal wegen Fällen von versuchter Brandstiftung.

Staatsanwaltschaft: Ärger über abgespecktes Essen als Motiv Und dann kam der 7. Juni. Viele der allein reisende 282 Männer, die in der ehemaligen Lagerhalle der Messe wohnten, hielten im Sommer 2016 gerade den Fastenmonat Ramadan ein. In dieser Zeit, so ermittelte die Kripo, gab es ein abgespecktes Mittagessen. Und das, glaubt die Staatsanwaltschaft, passte Adel Z. (26) und dem gleichaltrigen Mohamed B. nicht. Deshalb sollen sie eine Matratze angezündet und so den Großbrand ausgelöst haben. Sie wurden noch am selben Tag vor Ort festgenommen — verdächtig hatten sie sich gemacht, weil sie anders als ihre von den Flammen überraschten Mitbewohner auf gepackten Taschen saßen.

Die Asylbewerber aus Algerien und Marokko müssen sich ab heute wegen besonders schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht verantworten. Obwohl so viele Menschen in dem Gebäude waren, sieht die Staatsanwaltschaft keine Tötungsabsicht — auch weil das Feuer tagsüber gelegt wurde, als alle Bewohner wach waren. Denkbar ist im Falle einer Verurteilung, dass die beiden Angeklagten einen Teil der Strafe in Deutschland absitzen und dann abgeschoben werden.