Gericht Radfahrer schwer verletzt: Stadtdirektor vor Gericht
Burkhard Hintzsche soll einen 33-jährigen Radfahrer übersehen haben. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
Eine Person des öffentlichen Lebens, so formulierte es der Richter, musste sich am Mittwoch wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Auf der Anklagebank saß Burkhard Hintzsche (54), der Stadtdirektor von Düsseldorf; er soll mit seiner Mercedes E-Klasse einen fatalen Unfall verursacht haben.
Hintzsche berichtete, seit 1990 in Köln zu leben, wie auch seine 83-jährige Mutter. Laut Anklageschrift der Kölner Staatsanwaltschaft war der hohe Verwaltungsbeamte am 30. April vergangenen Jahres mit dem Mercedes zu seiner Arbeitsstätte in der Landeshauptstadt Düsseldorf unterwegs.
Am Konrad-Adenauer-Ufer soll er, um zur A57 am Mediapark zu gelangen, gegen 7.10 Uhr im Bereich des Breslauer Platzes in den Kreisverkehr an der Goldgasse eingebogen und einen Fahrradfahrer übersehen haben. Der 33-Jährige kam ins Straucheln, fiel über seinen Lenker und zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu. Die Anklage spricht hier von massiven Hirnblutungen und Koma.
Der Angeklagte soll mit der linken Front seines Autos das Hinterrad des Fahrrades berührt haben. Hintzsche berichtete dem Richter, der Fahrradfahrer sei mit großer Geschwindigkeit herangenaht, ihm regelrecht ins Auto gefahren. Demnach habe der Fahrradfahrer den Unfall selbst verursacht. Hintzsche bekräftigte, langsam in den Kreisverkehr hineingefahren zu sein.
„Ich war tief geschockt über das, was passiert ist“, sagte der Stadtdirektor. Es sei ein absolut tragischer Unfall, „den ich sehr bedauere und ich hoffe, dass der Fahrradfahrer wieder genesen kann.“ Er habe sich nach dem Unfall selbst psychologische Hilfe geholt.
An seinem Auto sei kein Schaden entstanden. Erst, als er abends den Polizeibericht gelesen hätte, habe er erfahren, dass er als Beschuldigter geführt wird. Er habe dann direkt den Rechtsanwalt Jan-Victor Khatib angerufen.
Ein Polizist berichtete im Zeugenstand, dass er mit dem schwer verletzten Fahrradfahrer nicht kommunizieren konnte. Ein Rettungswagen brachte ihn in die Klinik. mnKonnte der städtische Beamte aus Köln zunächst noch gehen und sprechen, verschlechterte sich der Zustand des Mannes nach einem Sturz in der Reha. Er sei aktuell bettlägerig und nicht ansprechbar. Zudem werde er künstlich ernährt, erklärte sein Anwalt.
Der Richter regte eine Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage von einem Monatsgehalt zur Schadenswiedergutmachung an; der Anwalt der Familie des Opfers hatte signalisiert, seine Mandanten hätten kein Interesse an einer Verurteilung.
Anwalt Khatib erklärte, sein Mandant würde einer Geldauflage des Rechtsfriedens wegen zustimmen, auch wenn ein Privatgutachten ergeben habe, dass der Radfahrer sich noch nicht im Kreisverkehr befunden hätte, als sein Mandant losfuhr; der Radfahrer habe etwa 30 km/h draufgehabt.