Hitze Rauchverbot wegen Waldbrand-Gefahr: So hoch sind die Strafen
Düsseldorfs Förster und Feuerwehr warnen: Schon ein kleiner Funke kann schlimme Folgen haben. Wer im Wald raucht, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.
Düsseldorf. Im Stadtwald herrscht derzeit akute Waldbrandgefahr. Darauf weisen die städtische Forstabteilung sowie die Feuerwehr Düsseldorf hin. Nach dem anhaltend schönen Wetter der vergangenen Tage und wegen des geringen Niederschlags reicht bereits ein kleiner Funke aus, um trockenes Laub oder Gras anzuzünden. Schon achtlos weggeschnippte Zigarettenasche oder ein Grillabend am Waldrand können bei der derzeitigen Witterung verheerende Folgen haben, wenn sich daraus ein Feuer entwickelt, so Feuerwehr und Forstabteilung.
Laut Landesforstgesetz ist im Wald grundsätzlich — auch auf den Waldspielplätzen und Liegewiesen — jedes Feuer strengstens verboten. Dies gilt ebenso für das Grillen.
Außerdem gilt für die Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot im Wald. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25 000 Euro. red
Neben dem Waldbrandgefahren-Index warnt und informiert der Deutsche Wetterdienst auch zusätzlich mit einem sogenannten Grasland-Feuerindex. Dieser bewertet neben eigentlichen Wäldern auch Graslandschaften, Sträucher und sonstige Grünanlagen. Die Feuerwehr musste in den vergangenen Tagen immer wieder zu Bodenfeuern ausrücken. Dabei brannten Böschungen und Sträucher.
Nur durch den schnellen Alarm der Feuerwehr und das rasche Eingreifen konnten größere Vegetationsbrände verhindert werden.
Der Deutsche Wetterdienst hat für den Großraum Düsseldorf und Essen bereits die Waldbrandwarnstufe 4, von möglichen 5 Stufen, ausgerufen. Wird die Stufe 5 erreicht, kann das Regionalforstamt Wesel anordnen, dass der Wald nur noch auf festen Wegen betreten werden darf. Im Interesse der Erhaltung des teilweise über 200 Jahre alten Stadtwaldes bittet die Forstverwaltung deshalb alle Waldbesucher: Kein Feuer im Wald entzünden (auch nicht grillen), im Wald nicht rauchen, nur befestigte Waldwege benutzen und die Zufahrtswege auch für Großfahrzuge der Feuerwehr freihalten.