Richter schicken David K. für 15 Jahre hinter Gitter
DNA-Spuren haben den mutmaßlichen Serienkiller überführt. Kommt er nach Haftstrafe auf freien Fuß?
Düsseldorf. Nur langsam erhebt sich David K., als die Strafkammer den Gerichtssaal betritt. In gebückter Haltung nimmt er das Urteil entgegen: 15 Jahre Haft für den Totschlag an der 52-jährigen Düsseldorferin Elisabeth F. Die Worte des Vorsitzenden Richters scheinen den 37-Jährigen nicht zu berühren: „Er hat den Tod der Frau herbeigeführt.“
David K. hatte im Juli 2010 die geistig behinderte Frau mit neun Schlägen und 38 Messerstichen getötet. Ein blutiger Fingerabdruck an einer CD, weitere DNA-Spuren an der Innenseite eines Deckenventilators in der Wohnung des Opfers und Blut an seinen Schuhen hätten ihn zuverlässig überführt, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.
Weil sich der Mann nicht zum Vorwurf geäußert hatte, seien viele Fragen offen geblieben. Mit Sicherheit wisse man jedoch, dass sich David K. und Elisabeth F. in der Wohnung in Flingern aufgehalten hatten, er ihr einen Ventilator angebracht und sie ihn bewirtet hatte. Warum er die Frau tötete, bleibe ein Rätsel.
Mord sei nicht angeklagt gewesen, weil anhand der Spuren weder eine Verdeckungsabsicht noch Heimtücke nachgewiesen werden konnten. Das Gericht ging bei der Verhängung der Höchststrafe für Totschlag von einer vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus.
Eine Sicherungsverwahrung verhängte das Landgericht nicht, obwohl der psychiatrische Gutachter David K. als hochgradig gefährlich eingestuft und eine Sicherungsverwahrung für erforderlich erachtet hatte. Denn Elisabeth F. ist nicht der einzige Mensch, der von David K. getötet wurde. Im Alter von 17 Jahren ermordete er ein achtjähriges Mädchen. Er verschleppte es in einen Keller, missbrauchte und erdrosselte es.
2001 machte er sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig, weil er einer 14-Jährigen eine Heroinspritze verabreichte. Zweifel an der Gefährlichkeit von David K. hat das Gericht nicht. Doch die aktuelle Gesetzeslage lässt die Sicherungsverwahrung nicht zu, da die letzte Vorstrafe des 37-Jährigen bereits mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Staatsanwalt Christoph Kumpa sagte, möglicherweise könne der Mann nach Absitzen seiner Haftstrafe in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden. Laut dem neuen „Therapie-Unterbringungsgesetz“ sei dies möglich. Darüber müsse aber in 15 Jahren entschieden werden.
In Berlin und Hamburg dauern die Ermittlungen gegen David K. noch an. Dort steht er unter Verdacht, zwei weitere Menschen getötet zu haben.