Verkehr Strengere Regeln für E-Scooter-Verleiher nicht vor Januar
Düsseldorf · Die Anbieter sollen die Roller so nachrüsten, dass sie etwa in Fußgängerzonen nicht abgestellt werden dürfen.
Die Stadt hat am Dienstag weitere Details zum strengeren Umgang mit Anbietern von Leihrollern bekannt gegeben. Wie berichtet will sie eine neue Sondernutzungssatzung auf den Weg bringen, in die auch Regeln für E-Scooter aufgenommen werden. Die nötigen politischen Beschlüsse sollen im November in den zuständigen Ausschüssen getroffen werden, die neue Satzung laut Stadt spätestens am 1. Januar in Kraft treten.
Sie soll unter anderem vorsehen, dass Anbieter wie berichtet pro Roller 20 Euro Gebühr zahlen müssen. Zudem sollen die „Verleiher gewährleisten und die Nutzer darüber informieren, dass die Fahrzeuge so abgestellt werden, dass sie Dritte weder gefährden noch behindern“. Konkret heißt das: Die Roller, aber auch etwa Leihräder, dürfen „nicht auf Radwegen, vor Einfahrten, Eingängen und Zugängen, Feuerwehrzufahrten und -bewegungszonen, auf Warteflächen der öffentlichen Verkehrsmittel oder auf einem 60 Zentimeter breiten Streifen rechts und links der Blindenleitsysteme geparkt werden.“ Die Anbieter sollen zudem dafür Sorge tragen, dass Roller nur auf Radwegen und Straßen gefahren werden. Sie sollen außerdem verpflichtet werden, eine Gratis-Hotline einzurichten, über die rund um die Uhr Beschwerden möglich sind.
Auch technisch müssen die Firmen nachrüsten. So sollen sie dafür sorgen, dass die Roller in Gebieten wie Fußgängerzonen, Parks, Brücken oder Spielplätzen nicht ab- oder angemeldet werden können. Werden sie doch falsch abgestellt, müssen die Verleiher die Gefährte innerhalb von 24 Stunden entfernen. Außerhalb von festen Stationen etwa an ÖPNV-Halten sollen in freigegebenen Gebieten maximal fünf Roller aufgestellt werden dürfen.
Wie sehr eine bessere Regulierung benötigt wird, zeigt auch, dass schon weitere Leihanbieter ihr Kommen angekündigt haben. Noch drei sollen es laut Stadt nach „Tier“ und „Lime“ sein. Über „Scood“ berichteten wir bereits.
Bislang ist nur eine Art Verhaltenskodex mit den Anbietern vereinbart worden. Ob E-Scooter allerdings in eine Sondernutzungssatzung mit aufgenommen werden dürfen, ist rechtlich umstritten. Einige Anbieter könnten deshalb klagen. ale