Täuschung: Doktortitel aberkannt
45-Jähriger hatte Zitate nicht immer korrekt angegeben.
Mit großer Leidenschaft hatte Malte S. für seinen Doktortitel gekämpft. Doch am Ende war der Einsatz umsonst. Gestern entschied das Verwaltungsgericht, dass der 45-Jährige seinen akademischen Titel nicht mehr tragen darf. Die Überprüfung der Arbeit zum Thema „Koloniale Experimente. Der Sklavenhandel Brandenburg-Preußens im transatlantischen Raum 1668 bis 1718“ enthalte so viele nicht richtig gekennzeichnete Stellen, dass es sich um eine Täuschung handele.
Malte S., der aktiv im Arbeitskreis historischer Schiffsbau ist, hatte ein Privatarchiv für seine Doktorarbeit ausgewertet und wollte das Thema in seiner Dissertation neu einordnen, weil die meisten wissenschaftlichen Arbeiten noch aus der Kaiserzeit stammen.
Allerdings soll er die Quellen von Zitaten nicht immer korrekt angegeben und Textpassagen anderer Wissenschaftler nur geringfügig umgeschrieben haben. Ein anderer Historiker hatte Malte S. verklagt und auch die Heinrich-Heine-Uni informiert.
Das Verwaltungsgericht stellte nun fest, in der Doktorarbeit finden sich so viele Übereinstimmungen, dass gegen die wissenschaftliche Redlichkeit verstoßen wurde. Gegen die Entscheidung kann Malte S. noch Berufung einlegen. si