Prozess Taxifahrer wollte Pekinese nicht mitnehmen

59-Jähriger sollte 158 Euro zahlen. Er legte ein Attest über eine Hunde-Allergie vor.

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Düsseldorf. Die Beförderungspflicht gilt nicht nur für Personen, sondern auch für Hunde. Trotzdem weigerte sich ein Taxifahrer energisch, einen Pekinesen zu transportieren. Das brachte den 59-Jährigen gestern vor das Amtsgericht. Denn andere Kollegen hatten ihn beim Ordnungsamt angezeigt.

158,50 Euro sollte der Taxifahrer zahlen und hatte dagegen Widerspruch eingelegt. „Wir wollten im September vergangenen Jahres Besuch aus Amerika abholen“, berichtete Mohammed G., der früher selbst Geld als Taxifahrer verdient hat. Mit dabei war Blacky, der acht Jahre alte Pekinese seiner Freundin. Doch als man gegen 22 Uhr vom Flughafen zurückfahren wollte, gab es eine herbe Abfuhr. „Ich nehme keine Hunde mit“, sagte der Taxifahrer in äußerst unfreundlichem Ton.

„Das war mir sehr unangenehm. Vor allem wegen des Besuchs. Das macht doch keinen guten Eindruck“, ärgerte sich Mohammed G., der zum Glück schnell ein anderes Taxi bekam. Der 52-Jährige war gestern nur als Zeuge zum Prozess geladen, denn angezeigt worden war der Angeklagte von anderen Taxifahrern.

Der Beschuldigte selbst erschien nicht zum Prozess. Doch sein Rechtsanwalt legte ein Attest vor: „Mein Mandant leidet unter einer Hunde- und Katzenhaar-Allergie. Er hat sogar schon einmal die Wohnung wechseln müssen, weil in dem Haus so viele Haustiere waren.“ Der Amtsrichter wunderte sich, warum der Taxifahrer das denn nicht nett und freundlich zu den Fahrgästen sagen konnte.

Eine Frage, die der Anwalt nicht beantworten konnte. Aufgrund des Attestes wurde das Verfahren gegen den 59-Jährigen aber am Ende eingestellt.