Testamentsvollstrecker brachte Erbe durch

85-jähriger Steuerberater richtete 160 000 Euro Schaden an: „Es hat sich so ergeben.“

Düsseldorf. Bislang war Georg H. noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Mit 85 Jahren saß der Steuerberater am Donnerstag zum ersten Mal auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Als Testamentsvollstrecker für eine verstorbene Dame hatte er in 101 Fällen Geld abgehoben und damit vermutlich Arztrechnungen bezahlt. Als eine Erbin nicht länger auf ihr Geld warten wollte, zeigte sie den Mann an. Dabei kam bald heraus, dass er einen Schaden von rund 160 000 Euro angerichtet hatte.

Im Jahr 1997 hatte Georg H. das Mandat übernommen. Eine komplizierte Sache, denn die mehr als 1,4 Millionen Deutsche Mark sollten unter 13 Erben und der Deutschen Krebshilfe, die allein mit 500 000 Mark bedacht wurde, aufgeteilt werden. Weitere Probleme gab es — so der Angeklagte —, weil sich die Krebshilfe nicht entscheiden konnte, ob das Geld nach Bonn oder nach Düsseldorf fließen sollte. Der Betrag, der am Ende übrigblieb, sollte von dem Steuerberater anschließend auf die 13 Erben aufgeteilt werden.

Doch es blieb nichts übrig. Denn von Februar 2004 bis Dezember 2006 hatte der 85-Jährige immer wieder Geld von dem Konto abgeholt, das er eigentlich verwalten sollte. Zum Teil ging er viermal im Monat zur Bank und ließ sich drei- bis vierstellige Beträge auszahlen. „Das war keine Absicht. Es hat sich einfach so ergeben“, erklärte der betagte Angeklagte am Donnerstag.

Er konnte nicht einmal genau erklären, was mit dem Geld geschehen ist. Allerdings hat der Steuerberater keine Krankenversicherung und musste alle Arztrechnungen selbst bezahlen, auch für seine inzwischen verstorbene Frau, die er fast zehn Jahre lang gepflegt hat — und die zwei behinderte Kinder hat.

Fest steht, dass Georg H. den Schaden nie wieder gutmachen kann. Außerdem vermisste das Gericht bei ihm das Unrechtsbewusstsein. Sein schweres persönliches Schicksal könne nicht ausgleichen, dass er seine Treuepflicht als Testamentsvollstrecker gegenüber der Verstorbenen erheblich verletzt habe. Das Urteil: ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung.