Toilette mangelhaft: Ex-Häftling will 50.000 Euro vom Land

Fenster im Gefängnis ließen sich meist nicht öffnen. Zellen seien mit „Notgemeinschaften“ überbelegt.

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Düsseldorf. Die Haftanstalten in Nordrhein-Westfalen platzen aus allen Nähten, viele Zellen sind inzwischen mit so genannten Notgemeinschaften überbelegt. Das heißt, in Zellen, die nur für eine Person vorgesehen waren, ist ein zweiter Häftling untergebracht. Inzwischen häufen sich die Klagen beim Landgericht. Immer mehr Häftlinge fordern Entschädigung vom Land.

Wie ein 40-Jähriger der wegen verschiedener Delikte zwei Jahre hinter Gittern gesessen hatte. Ihm hatten vor allem die Toiletten in den Zellen nicht gefallen. Darum hatte er ursprünglich 50.000 Euro einklagen wollen, inzwischen hat er seine Forderung auf 9600 Euro reduziert.

Unzumutbar sei die Situation in der Zelle gewesen. „Die Tür zur Toilette ließ sich nicht schließen und ging immer wieder auf“, bemängelte der Kläger. Vor allem beim Essen sei das unerträglich. Außerdem habe es immer wieder fürchterlich gestunken.

Das habe auch daran gelegen, dass nicht gelüftet werden konnte: „Ich war in fünf verschiedenen Zellen. Nur in einer befand sich ein Fenster, das man von innen öffnen konnte.“ In einer Vier-Mann-Zelle habe es ein Klo ganz ohne Fenster gegeben: „Da hat die Luft gestanden.“

Wohl habe sich der 40-Jährige allerdings immer gefühlt, wenn er von der alten Justizvollzugsanstalt Dortmund in das neue Gefängnis nach Düsseldorf verlegt wurde: „Das ist wie ein Hotel.“ Ob der Mann die Chance auf eine Entschädigung hat, ließ das Gericht am Mittwoch noch völlig offen. Eine Entscheidung soll am 18. März bekannt gegeben werden.