US-Konzern verbietet Karnevals-Brillen
Das Landgericht verhandelte gleich zwei ungewöhnliche Urheberrechtsfälle.
Amerikanische Konzerne verstehen offenbar keinen Spaß. Auch nicht, wenn es um den Karneval geht. Das närrische Kaufhaus Deiters muss kurz vor den tollen Tagen gleich drei Produkte aus den Regalen nehmen, darunter auch die Brille, die im Internet als „Piratenhut mit Bart“ noch zu finden ist. Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat sich Deiters mit dem Unternehmen auf einen Vergleich geeinigt.
Im Oktober erließ die Firma H2W aus dem kalifornischen Chatsworth eine einstweilige Verfügung gegen Deiters. Das Unternehmen, das vor allem Sonnenbrillen herstellt, wollte den Vertrieb von drei Brillen stoppen. Neben dem Piratenhut mit Bart wurden die Modelle „Hase, weiß“ und „Reggae“ beanstandet. Die Firma erklärte, dass sie ihre Urheberrechte missachtet sieht.
Dagegen hatte Deiters Einspruch eingelegt, der jetzt vor dem Landgericht verhandelt wurde. Doch der amerikanische Konzern wollte sich nicht darauf einlassen, dass die neckischen Brillen weiter verkauft werden. Am Ende einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Deiters zahlt 4000 Euro an H2W und vertreibt die Brillen nicht mehr. Sie wurden umgehend aus dem Programm genommen.
Im zweiten Prozess vor der zwölften Zivilkammer ging es um ein inzwischen 38 Jahre altes Foto der Schauspielerin Hanna Schygulla. Das Bild, das die Künstlerin mit einem schwarzen Netzschleier und aufreizend roten Lippen bei einem Foto-Shooting für den Film „Die Ehe der Maria Braun“ zeigt, ging damals um die Welt. Die Rainer-Werner-Fassbinder-Stiftung nutzte das Foto auf ihrer Internet-Seite. Dafür fordert der Fotograf jetzt mehr als 15 000 Euro, unter anderem weil ein Hinweis auf den Urheber fehlte.
Ob das geforderte Honorar angemessen ist, soll nun ein Gutachter feststellen. Der Anwalt der Stiftung kündigte bereits an, dass dort nichts mehr zu holen ist.