Warum es bei der Stadt-Sparkasse immer wieder Streit gibt

Die Protagonisten haben zum Teil gewechselt, dennoch zeichnen sich zwischen Geldinstitut und Rathaus ähnliche Konflikte ab wie zuvor. Was stimmt da grundsätzlich nicht?

Foto: dpa/SSK/Stadt Düsseldorf

Vieles, das in den Gremien der Sparkasse besprochen wird, ist geheim. Folglich sind alle öffentlichen Äußerungen auch immer Ausdruck höherer Diplomatie. Übersetzt man die jüngsten der Vorstandsvorsitzenden Karin-Brigitte Göbel und des Verwaltungsratschefs, Oberbürgermeister Thomas Geisel, dann ahnt man, wie es in Gesprächen, Briefen, Gremien zugeht.

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Göbel hatte in ihrer Rede bei der Bilanz-Pressekonferenz leicht verklausuliert einen (inzwischen bestätigten) Plan zum Abbau von 200 bis 450 Stellen erklärt. Geisel hat in einer Pressemitteilung deutlich darauf hingewiesen, dass er von der Sparkasse erwartet, dass sie im gesamten Stadtgebiet präsent und für die Bürger da ist. Damit zeichnen sich erneut Konflikte ab, wie es sie auch unter Göbels Vorgänger Arndt Hallmann gab.

Damals ging es um die Höhe der Ausschüttung der Sparkasse an die Stadt, diesmal steht die Frage im Mittelpunkt, welchen öffentlichen und gesellschaftlichen Auftrag die Sparkasse hat. Angesichts der unterschiedlichen Themen, scheint es ein strukturelles Problem zu geben.

Grundsätzlich ist die Stadt Düsseldorf „Gewährträger“ der Stadtsparkasse, sie haftet für die Sparkasse, falls die in Existenznot kommt. Da die Stadt aber keinerlei Anteiel an der Stadtsparkasse hält, ist die ihrerseits auch keine Stadttochter wie etwa Messe, Rheinbahn oder IDR. Ein Blick ins Sparkassengesetz führt zur Wurzel des Konflikts:

Das Gremium hat laut Paragraf 10 des Gesetzes 15 Mitglieder: den OB als Vorsitzenden, neun weitere Politiker sowie fünf Arbeitnehmervertreter der Sparkasse. Früher war es durchaus üblich, dass die Politik auch ausgewiesene Bankfachleute in den Verwaltungsrat entsandte. Diese Praxis gibt es aktuell nicht. In keinem anderen Aufsichtsgremium in der Stadt wird den Mitgliedern so viel Geld für ihre Arbeit bezahlt. Diejenigen, die ganz überwiegend ehrenamtlich viel Zeit und Energie für die Kommunalpolitik aufwenden, können dort eine ansehnliche Aufwandsentschädigung erhalten. Die Posten sind folglich begehrt — und knapp, Bank-Experten werden deshalb im Zweifel lieber außen vor gelassen. .

Unter den aktuellen Mitgliedern befinden sich einige Juristen, die etwa im Handelsrecht kundig sind und damit einiges Fachwissen mitbringen. Sie und auch die Mitglieder mit anderem beruflichem Hintergrund wenden dem Vernehmen nach viel Zeit auf, um sich in Finanz- und Sparkassenfragen weiterzubilden, wie es Paragraf 15 des Gesetzes vorgibt. In eben diesem Paragrafen steckt auch der Haupt-Knackpunkt. Darin heißt es, dass der Verwaltungsrat die Richtlinien der Geschäftspolitik bestimmt und die Geschäftsführung überwacht.

Dazu sind zwei Interpretationen möglich: Der Verwaltungsrat ist im Namen der Stadt die tonangebende, entscheidende Instanz. Oder er ist begleitendes Organ, das mittel- und langfristige grobe Ziele festlegt und bei offensichtlichen Fehlern eingreift.

Dass trotz der Richtlinien-Kompetenz des Verwaltungsrates um die Macht gerungen wird, folgt aus Paragraf 20 des Sparkassengesetzes. Dort steht, dass der Vorstand die Sparkasse „in eigener Verantwortung“ leitet. Daraus lässt sich aus Sicht der Beteiligten sehr leicht ableiten, dass sie das bestimmende Organ bilden. Die Vorstandsmitglieder können für ihre Sichtweise auf die jüngere Entwicklung ihrer Branche verweisen. Die Finanzkrise hat gezeigt, dass selbst Menschen, die sich hauptberuflich mit nichts anderem als Geldgeschäften beschäftigen, der Komplexität des Marktes nicht mehr gewachsen sind. Daraus resultiert eine noch größere Komplexität, weil es nun zahlreiche zusätzliche Vorgaben gibt, wie ein Unternehmen wirtschaftlich zu sichern ist. Über die Frage, wann genug Sicherheit erreicht ist beziehungsweise, wie viel man vorsichtshalber noch zurücklegen sollte, lässt sich ausführlich streiten.

Von Menschen, die keine ausgewiesenen Fachleute sind, lässt sich der Vorstand erkennbar ungern reinreden oder etwas vorschreiben. Zudem besagt der Paragraf 20, dass der Vorstand die Sparkasse gerichtlich vertritt. Das heißt, dass seine Entscheidungen juristisch verbindlich sind. Im Gegensatz zur Politik kann er nicht so leicht umschwenken, weil Änderungen immer bedeuten könnten, dass vorherige Entscheidungen rechtlich nicht korrekt waren.

Die beschriebenen Konfliktlinien lassen sich in einem Vergleich mit der Politik in Berlin zusammenfassen: Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist mit der Macht eines Bundeskanzlers ausgestattet, der Vorstand möchte ihn aber auf die Macht eines Bundespräsidenten beschränken. Die Lösung des Dauerkonflikts erfordert, dass beide sich bewegen. Die Politik muss bei der Besetzung des Gremiums auf noch mehr Fachwissen achten. Mindestens die Parteien, die zwei Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden, sollten sich verpflichten, dass einer davon ein Bank-Experte ist. Die weiteren Mitglieder garantieren auf jeden Fall noch ausreichend, dass die Entscheidungen auch nach den wesentlichen gesellschaftlichen Fragen der Stadt ausgerichtet werden. Der Vorstand der Sparkasse wiederum muss den Verwaltungsrat früher und stärker in seine Entscheidungen einbinden. Es reicht nicht, Strategien und Bilanzen zur Abstimmung vorzulegen. Sie müssen schon gemeinsam entwickelt werden.

Dann gibt es nachher bestimmt weniger Streit.