Zu laut: Nachbar schießt auf Kinder

Düsseldorf. Weil ihm die Nachbarskinder zu laut waren, soll ein 20-jähriger Düsseldorfer zur Luftpistole gegriffen und geschossen haben. Am Montag musste er sich deshalb vor dem Amtsgericht verantworten - und erzählte Geschichten, für die der Richter nur Kopfschütteln übrig hatte.

Der arbeitslose Kiffer Sebastian W. regte sich laut Anklage am Karnevalssamstag gegen 20 Uhr dermaßen über Kinderlärm vor der Wohnung seiner Freundin an der Emil-Barth-Straße in Garath auf, dass er sich dazu hinreißen ließ, drei Schüler zunächst mit Essensabfällen zu bewerfen. Als die Schüler die Abfälle dann zurück auf den Balkon im ersten Stock warfen, soll der 20-jährige Vater einer zweijährigen Tochter zu drastischeren Mitteln gegriffen haben: Mit seiner Soft-Air-Pistole schoss er dem zwölfjährigen Benny in die Kniekehle und dem 13-jährigen Dustin gegen das Bein.

Beide sagten am Montag als Zeugen aus. „Wir waren schon etwas lauter als üblich, doch müssen wir uns nicht mit Müll bewerfen lassen“, sagte auch der zwölfjährige Marcel. Ihm soll der Angeklagte Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben, nachdem er wutentbrannt aus der Wohnung gestürmt war.

Sebastian W. schilderte die Situation hingegen komplett anders. „Die haben einen Stein bei uns hereingeworfen und mit einem Mürbchen auf meine Freundin gezielt“, sagte er. Erst dann habe er die Wohnung verlassen, sei auf sein Fahrrad gestiegen, um nach Hause zu fahren. Keine der Taten habe er begangen. Das von der Polizei beschlagnahmte Pfefferspray würde zwar ihm gehören, doch brauche er das, um sich gegen Wildschweine zu wehren, die vor seiner Türe regelmäßig auftauchen würden. „Deswegen hätte ich das auch gern wieder zurück“, betonte er vor Gericht. Dem Vorsitzenden blieb vor Staunen der Mund offen stehen.

Dabei ist ihm der Angeklagte durchaus nicht unbekannt: Wegen Schwarzfahrens, Sachbeschädigung und Diebstahls ist er bereits aktenkundig. Zum zuletzt festgelegten Verhandlungstermin ist er nicht erschienen. Am Montag brachte ihn die Polizei.

„Ich kenn' den Weg nicht“, war seine Begründung. Deswegen könne er auch nicht mit seiner Betreuerin der Jugendgerichtshilfe Kontakt aufnehmen. „Die sitzt in Flingern, wie soll ich denn da hinkommen?“ Über so viel Unselbstständigkeit konnte der Richter nur den Kopf schütteln. „Du hast viele Baustellen im Leben und musst anfangen wieder nachzudenken“, sagte der Richter. Verurteilt wurde W. zu einem dreiwöchigen Dauerarrest und dreimonatiger Gesprächstherapie.