Zu schnell an Polizisten vorbeigefahren

Eine Geldstrafe von 3600 Euro für Kradfahrer.

Düsseldorf. Mofa oder Motorroller? Über diese Frage stritt am Donnerstag ein 40-Jähriger mit einem Strafrichter. "Ich erhebe Einspruch gegen das Urteil", verkündete er gleich zu Beginn der Verhandlung. "Lassen Sie mich doch erstmal das Urteil fällen", entgegnete der Richter.

Der 40-Jährige fuhr am 21. Juli 2009 mit seinem Roller im Düsseldorfer Norden vor einem Polizeiauto her. Die Beamten lasen eine Geschwindigkeit von 45 km/h auf ihrem Tacho ab und hielten den Mann an. Er konnte nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Mofas dürfen maximal 25 km/h fahren. Für schnellere Zweiräder braucht man einen Führerschein der Klasse M. Die Polizisten untersagten dem Mann die weitere Nutzung seines Gefährtes.

Wenige Tage später brauste er, ohne es zu merken, mit knapp 50 km/h an einem Polizisten vorbei, der ihn erkannte. Wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ihn der Richter zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. cs