Contra

Nein. Der Gerichtssaal muss ein weltanschaulich neutraler Ort sein. Das Kreuz steht jedoch für ein klares Glaubensbekenntnis und hat dort nichts verloren.

Sicher muss niemand fürchten, dass ein im Gerichtssaal hängendes Kreuz dazu führt, dass ein richterliches Urteil nicht nach Anwendung der Gesetze, sondern einem wie auch immer zu interpretierenden Gotteswillen erfolgt. Doch wenn die weltanschauliche Neutralität des Staates als eines der höchsten Verfassungsgüter angesehen wird, stellt sich die Frage, warum das prägnanteste christliche Symbol dort hängen soll.

Befürworter verweisen darauf, dass die rechtstaatlichen Prinzipien sowie die abendländische Kultur in großen Zügen vom Christentum geprägt seien und das Kreuz an diese gesellschaftlichen Wurzeln erinnere. Mal abgesehen davon, dass die Kirchengeschichte immer auch als eine der menschlichen Abgründe gelesen werden muss und sich unsere Auffassung von Gerechtigkeit nicht nur aus der Religion, sondern vor allem aus mehr als 2000 Jahren Philosophiegeschichte speist.

Das Kreuz ist darüber hinaus kein Souvenir, kein Andenken an unsere kulturelle Entwicklung. Das Kreuz steht für ein konkretes Glaubensbekenntnis. Zwar garantiert der Staat die Religionsfreiheit. Diese gilt aber auch für die Anhänger jeder anderen Religion sowie für Nicht-Gläubige. Ob fromm oder gottlos, sobald sich die einen wie die anderen im Gerichtssaal und damit vor der weltanschaulich neutralen Gesetzgebung verantworten müssen, darf die verfassungsrechtlich vom Staat getrennte Religion keine Rolle mehr spielen.