Was unsere Leser wissen wollen Experten-Antworten auf die Corona-Fragen unserer Leser

Wissenschaftliche Fakten zur Corona-Pandemie: Die ersten Antworten auf Leser-Fragen zu Covid-19.

Im Januar wurde der erste Corona-Fall in Deutschland diagnostiziert. Derzeit gibt es hierzulande rund 5700 aktive Corona-Fälle.

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Seit Anfang September läuft unsere Leser-Aktion zu Corona. Zahlreiche Fragen haben uns seitdem erreicht. Wir freuen uns, dass das Angebot auf Ihr Interesse stößt. Hier erste Antworten auf Ihre Fragen.

Ist eine Übertragung von SARS-CoV2 über Lebensmittel oder Geldmünzen möglich?

Nach wie vor ist unklar, auf welchen Wegen das Coronavirus wie häufig von Mensch zu Mensch übertragen wird. Bekannt ist inzwischen, dass das Virus über Flüssigkeitströpfchen und Aerosole verteilt werden kann. Aerosole sind Flüssigkeitspartikel, die in der Regel kleiner als fünf Mikrometer sind. Eine Verbreitung ist dann zum Beispiel möglich, wenn ein infektiöser Mensch – also jemand, der Viren ausscheidet – hustet oder niest. Größere Tröpfchen fallen schnell zu Boden, Aerosole hingegen bleiben wegen ihrer geringen Partikelgröße einige Stunden in der Luft. Viren können sich sowohl in Tröpfchen als auch Aerosole befinden. Atmet ein Mensch diese ein, kann er sich mit Sars-CoV-2 infizieren.

Schmierinfektionen
sind unwahrscheinlich

Als weiterer Übertragungsweg können Infektionen über kontaminierte Oberflächen nicht ausgeschlossen werden. Das Virus bleibt – abhängig von Temperatur, Lichteinstrahlung und Feuchtigkeit – für Stunden bis Tage ansteckend. Niest etwa ein infektiöser Mensch auf eine Türklinke, sammeln sich dort virushaltige Tröpfchen. Der Nächste, der die Klinke berührt, hat die Viren an der Hand. Das ist nicht weiter schlimm, denn beim Händewaschen mit Seife werden Coronaviren weggespült und zerstört. Problematisch ist nur, wenn die Person sich nach dem Griff zur Klinke direkt an Nase, Augen oder Mund fasst. Denn über solche Schmierinfektionen können Viren ihren Weg in den menschlichen Körper finden, wenngleich die Wahrscheinlichkeit deutlich kleiner ist als beim Einatmen von Viren.

Sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch das Robert-Koch-Institut (RKI) halten die Gefahr für sehr gering, dass das Coronavirus über kontaminierte Lebens- oder Zahlungsmittel verbreitet wird. „Nach jetzigem Wissensstand sind bislang keine Übertragungen durch den Verzehr kontaminierter Nahrungsmittel nachgewiesen“, schreibt das RKI auf seinen Informationsseiten zum Corona-Virus. Ähnlich sieht es das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): „Auch für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege.“

Experten wie
Christian Drosten beruhigen

Der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité erläuterte in einem NDR-Podcast Anfang März einen möglichen Grund, warum diese Übertragungswege sehr unwahrscheinlich sind: „Behüllte Viren, dazu gehören Coronaviren und auch das Influenza-Virus, sind gegen Eintrocknung sehr empfindlich.“ Sars-CoV-2 bleibt also auf trockenen Oberflächen wie Geldscheinen oder Münzen nicht lange ansteckend. Drostens Einschätzung lautet deshalb: „Das auf dem Geldstück klebende Virus würde ich weitgehend vergessen.“

Aber was ist mit dem Stück Torte oder dem belegten Brötchen in der Auslage einer Bäckerei, wenn zum Beispiel das Personal keinen adäquaten Mund-Nasen-Schutz trägt? „Ich halte den Übertragungsweg über die Aufnahme kontaminierter Speisen im Fall von SARS-CoV-2 für eher unwahrscheinlich“, schreibt Professor Melanie Brinkmann vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung auf Anfrage von MedWatch. „Man kann ihn nicht ausschließen, aber ich denke nicht, dass er – wenn man die Gesamtheit des Infektionsgeschehens betrachtet – von großer Relevanz ist.“ Ein wichtiger Punkt sei, dass potenziell kontaminiertes Essen – im Gegensatz zu Tröpfchen und Aerosolen – im unteren Rachenraum direkt in der Speiseröhre gelange und das Virus im Magen zerstört würde.

Fazit: Unmöglich ist eine solche Übertragung nicht, aber extrem unwahrscheinlich.

Was hat es zu bedeuten, dass Sars-CoV-2 mutiert und verschiedene Varianten gefunden wurden?

Das Erbgut von rund 100 000 Corona-Proben steht Forschern inzwischen zur Verfügung. Teils gibt es Furcht, dass das Virus gefährlicher werden könnte – oder Hoffnung, dass es weniger ansteckend oder auch sonst weniger schädlich werden könnte. Und können Impfstoffe überhaupt helfen, wenn das Virus ohnehin mutiert?

„Ich gehe nicht davon aus, dass wir uns über Mutationen die größte Sorge machen müssen“, sagte Richard Neher von der Universität Basel bereits Anfang März – er erforscht die Evolution von Viren und Bakterien. Ein wichtiger Grund hierfür: Veränderungen im Erbgut treten bei anderen Viren wie etwa Influenzaviren viel häufiger auf, bei Coronaviren verhindern Reparaturmechanismen allzu häufige Mutationen. Bei SARS-CoV-2 ist dies im Schnitt ungefähr alle zwei Wochen der Fall, wobei die Zeitpunkte vom Zufall bestimmt werden.

So sei das Virus trotz seiner gewissen Diversität „unglaublich in sich ähnlich“, erklärte Charité-Virologe Christian Drosten vergangene Woche in einem NDR-Podcast. Mit den vielen Viruslinien etwa bei der Influenza sei es „überhaupt nicht zu vergleichen“. Bislang gebe es ganz geringe Hinweise darauf, ob verschiedene Versionen des Virus besonders gefährlich oder leicht übertragbar sind.

Für eine Mutante, D614G genannt, gibt es gewisse Hinweise aus Experimenten mit anderen Viren – aber noch keinerlei Belege, dass dies Auswirkungen hat. Vielleicht sei die Übertragbarkeit geringfügig höher. Dass die D614G-Mutation in Europa und den USA recht weit verbreitet ist, muss kein Beleg dafür sein, dass sie besonders infektiös ist – wahrscheinlich ist es einfach Zufall, dass sich diese Variante ausgebreitet hat. „Es gibt keine Hinweise, dass die krankmachende Eigenschaft sich dadurch verändert hat“, sagt Drosten.

Anders als bei Grippeviren besteht daher auch kein Grund zu echter Sorge, dass in absehbarer Zeit Impfstoffe gegen manche Varianten von SARS-CoV-2 deutlich schlechter helfen könnten als gegen andere. Er glaube nicht, dass Mutationen auf einer kurzen Zeitskala einen Impfstoff ineffektiv machen werden, sagte Neher. „Es kommt auch ein bisschen auf den Impfstoff an, aber die typische Immunantwort ist divers.“

Für einen Zweck sind die Mutationen jedoch in jedem Falle hilfreich: Sie helfen, verschiedene Virenstämme zu identifizieren und so auch die Ausbreitung der Pandemie besser verstehen zu können. Zwar ist es im Normalfall nicht möglich, anhand der Virus-Genome individuell nachzuvollziehen, welche Person welche angesteckt hat – aber Wissenschaftler können die Unterschiede nutzen, um Ausbrüche insgesamt besser zu verstehen.

Werden die Kollateralschäden (auch der Toten durch andere Krankheiten usw.) am Ende nicht viel höher sein als das, was man durch die Maßnahmen verhinderte?

Kollateralschäden gibt es nicht nur durch die Einschränkungen, die die Ausbreitung des Virus verhindern sollen – sondern auch Erkrankungen und Todesfälle durch Covid-19 können erhebliche Kollateralschäden verursachen, wenn etwa aufgrund von Klinik-Überlastungen andere Krankheiten nicht behandelt werden können. Oder wenn Menschen, die in kritischen Bereichen arbeiten, schwer erkranken oder sterben – so in armen Ländern auch Bauern, die sich um die Nahrungsversorgung ihrer Familie kümmern.

Klar ist, dass die positiven wie negativen Effekte der möglichen Pandemie-Strategien abgewogen werden müssen. Wenn Covid-19 sich unkontrolliert ausbreitet, kann ein signifikanter Teil der Bevölkerung schwer erkranken und an noch nicht klar bekannten Langzeitfolgewirkungen leiden oder sterben. Die USA, wo die Einschränkungen geringer ausfielen, meldeten bislang rund 190 000 Todesfälle – im Jahr 2020 ist Covid-19 neben Herzkrankheiten und Krebs dort daher eine der häufigsten Todesursachen.

In Deutschland sind bislang mehr als 9000 Covid-19-Patienten gestorben – nach einer kürzlich von deutschen Pathologen vorgestellten Statistik zu 154 Obduktionen war Covid-19 bei 86 Prozent der Verstorbenen die Todesursache. Ohne Kontaktbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen wären wohl zehn- wenn nicht hunderttausende Menschen mehr an Covid-19 verstorben.

Welche negativen Auswirkungen und wieviele Todesfälle die Schritte zur Eindämmung der Krankheit hatten, ist im Wesentlichen noch unklar – teils fehlen noch aussagefähige Statistiken, insgesamt gibt es zu wenig Forschung in diesem Bereich. Die Krankenhäuser waren frühzeitig darauf vorbereitet worden, viele Corona-Patienten aufnehmen zu können, wichtige andere Operationen wurden jedoch großteils noch fortgeführt und mussten auch nicht wegen Überlastung abgesagt werden. Vielfach gab es Befürchtungen, dass dennoch durch fehlende Behandlungen oder Sorgen von Patienten vorm Arzt- oder Klinikbesuch mehr Menschen versterben als sonst – hier spricht man von Übersterblichkeit.

Doch es sieht nicht so aus – obwohl die Zahl der stationären Krankenhausbehandlungen zwischen Januar und Mai 2020 in Deutschland um 15 Prozent zurückging. „Über die Covid-19-Fälle hinaus wurde noch keine Übersterblichkeit bei anderen Erkrankungen festgestellt“, heißt es in einem Abschlussbericht von Gesundheitswissenschaftlern, die die Auswirkungen des Gesetzes untersucht haben, mit dem Kliniken auf die Pandemie vorbereitet wurden. „Dies spricht dagegen, dass sich die Sterblichkeit von nicht oder verspätet stationär behandelten Patientinnen und Patienten erhöht hat“, schreiben sie. Zahlen zu Suiziden werden in Deutschland nur mit größerem Zeitverzug zusammengetragen, so dass die Entwicklung hier noch unklar ist – doch in Interviews haben Psychiater teils berichtet, dass sie keine Zunahme bemerken konnten. Teils gab es sogar womöglich weniger Suizide als im Vorjahreszeitraum: So meldete der hessische Rundfunk kürzlich, dass die Polizei in Hessen von März bis Juli 14 Prozent weniger Suizide verzeichnete als im Vorjahreszeitraum.

In anderen Ländern kann dies jedoch deutlich anders aussehen: Aus den USA – wo viele Menschen kaum sozialversichert sind – wurde teils über starke Anstiege der Suizidraten verzichtet. Und wenn in armen Ländern etwa in Südostasien oder Afrika aufgrund von Kontaktbeschränkungen Nahrungsmitteln nicht transportiert oder Moskitonetze nicht verteilt werden können, so kann die Zahl der hierdurch verursachten Todesfälle schnell jene durch Covid-19 übersteigen.

Wie sicher und vertrauenswürdig sind die Impfstoffe, die zurzeit im Wettlauf entwickelt werden? Wer übernimmt die Haftung?

Weltweit arbeiten Forscher an Universitäten, Start-ups oder in den Labors großer Pharmahersteller an der Entwicklung eines Corona-Impfstoffs. Binnen kürzester Zeit sind unzählige Impfstoffprojekte angelaufen: Die Weltgesundheitsorganisation WHO zählt derzeit 176 (Stand: 3. September 2020). Anders als sonst soll es bis zur Zulassung aber nicht zehn bis zwölf Jahre dauern. Vielleicht wird ein geprüftes Vakzin schon Ende 2020 oder im kommenden Frühjahr zur Verfügung stehen. Damit hätte die Entwicklung gerade einmal knapp ein Jahr gedauert. Das bedeutet dennoch nicht, dass der Impfstoff deshalb unsicher sein wird, wie manche befürchten.

Zwar hatten in den vergangenen Wochen Nachrichten aus Russland und China Schlagzeilen gemacht, die für sich proklamierten, einen Impfstoff gefunden zu haben. Doch Experten erkennen diese nicht an. Der russische Impfstoff Sputnik V etwa – von dem es hieß, dass er bereits im August offiziell registriert wurde und auch erste Freiwillige damit geimpft werden, kam offenbar ohne die eigentlich vorgeschriebene Prüfphase 3 aus. Dies ist die größte und entscheidende Testphase vor einer regulären Zulassung, es werden mehrere Tausend Menschen geimpft. Experten zweifeln an der Aussagekraft bislang publizierter Daten. Getestet wurde zudem offenbar an 76 Probanden.

Tests an Corona-Impfstoff
AZD1222 erst einmal gestoppt

Ein Zeichen dafür, das weiterhin auf Sicherheitsstandards geachtet wird, stellt auch der derzeitige Stopp der Phase III-Studie des Wirkstoffs AZD1222 des britischen Konzerns Astrazeneca dar. Dieser galt bislang als sehr erfolgversprechend und möglicher erster zugelassener Corona-Impfstoff. Nachdem aber ein Teilnehmerin der Tests erkrankt ist, wurden die Tests ausgesetzt – so lange, bis klar ist, ob ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Impfung besteht, ruht die klinische Studie. Es bedeute zu diesem Zeitpunkt keinesfalls das Aus für den Impfstoff, wohl aber eine Verzögerung, heißt es seitens des britischen Pharmakonzerns. „In großen Versuchsreihen treten Erkrankungen zufällig auf, das ist nun mal so. Sie müssen aber von unabhängiger Seite untersucht werden, um das gründlich zu überprüfen.“

Derzeit ist es generell so: Um Zeit zu sparen werden verschiedene Beschleunigungsstrategien genutzt – gilt es doch, die Pandemie zu beenden und Todesfälle zu verhindern. Behörden wie das in Deutschland zuständige Paul Ehrlich Institut (PEI) bearbeiten Anfragen und Anträge für Corona-Impfstoffe, bevorzugt, sodass Hersteller sie möglichst schnell in klinischen Studien testen können. Denn umfassende Untersuchungen sind nach wie vor für eine spätere Zulassung notwendig: Nur wenn die Wirksamkeit belegt ist und Nebenwirkungen minimal sind, wird ein Wirkstoff zugelassen. Dies wird innerhalb der EU durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA und die EU-Kommission gewährleistet.

Dabei werden keine wesentlichen Teile der klinischen Testphase ausgelassen: Vielmehr wurde im Juni auf einem internationalen Treffen von 28 Arzneimittelaufsichtsbehörden definiert, dass alle Regeln zur Sicherheit weiter gelten sollen. „Die Teilnehmer des Treffens betonten die Notwendigkeit großer klinischer Phase-3-Studien, an denen viele tausend Menschen, einschließlich Menschen mit Grunderkrankungen, teilnehmen, um relevante Daten für die wichtigsten Zielgruppen zu generieren“, heißt es in einer Mitteilung der EMA. Strengen Erfolgskriterien seien nötig, die einen überzeugenden Nachweis der Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen ermöglichen würden. Ob ein Impfstoff für die Zulassung als akzeptabel angesehen wird, wird anhand aller verfügbaren Daten zu seiner Sicherheit und Wirksamkeit beurteilt. Allerdings werde „von Fall zu Fall“ entschieden – was dann doch als eine kleine Hintertür ausgelegt werden kann.

Ein schnelleres Zulassungs-Verfahren eines Impfstoffs ist übrigens nicht ganz neu, dies erfolgt etwa im Fall der Grippeimpfung, damit diese passend zur Wintersaison bereitsteht. Auch im Fall von Ebola hatten Behörden Impfstoffe unter strengen Auflagen schon möglichst früh eingesetzt.

 Das diesmal schon im Vorfeld half, um in der Entwicklung Zeit zu sparen: Die Forscher hinter den derzeit vielversprechendsten Kandidaten haben in ihrer Arbeit nicht bei null angefangen. Unternehmen wie Moderna aus den USA, Biontech aus Mainz oder die ebenfalls deutsche Firma Curevac setzen auf ein neuartiges Verfahren zur Herstellung eines Impfstoffes. Dieser sogenannte mRNA-basierte Impfstoff funktioniert ähnlich wie bereits entwickelte Impfstoffe gegen die Coronaviren, die die Lungenkrankheiten SARS und MERS auslösen.

Ein Vorteil von RNA-Impfstoffen ist, dass sie schnell, preiswert und in großen Mengen herzustellen sind. Laut den wenigen bisher publizierten präklinischen und klinischen Studien soll die Gefahr durch Nebenwirkungen beherrschbar sein. Der Vorteil der RNA-Impfstoffe bestehe darin, dass nicht wie bei herkömmlichen Impfstoffen der Erreger unter hohen Sicherheitsbedingungen in großer Menge hergestellt und inaktiviert werden muss, erklärt PEI-Präsident Klaus Cichutek. Auch sonst sei die Entwicklung einfacher.

Es stellt sich auch die Frage, wer die Kosten für Schäden, die Covid-19-Impfstoffe womöglich verursachen, trägt. Wie die Berliner Zeitung berichtete, sollen diese offenbar von den europäischen Steuerzahlern getragen werden und nicht von der Pharmaindustrie – als Ausgleich für die höheren Risiken, die mit der schnellen Entwicklung verbunden sind.

Was genau die EU-Kommission dabei mit den Herstellern verhandelt, ist nicht bekannt, mangelnde Transparenz, die viele Gesundheitsexperten kritisieren: Alle Zulassungs- und Haftungsfragen müssten mit höchster Transparenz gelöst werden. „Die Öffentlichkeit muss so beteiligt werden, dass eine nicht transparente Debatte den Impfgegnern nicht in die Hände spielt“, erklärte Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, gegenüber der Berliner Zeitung.

Mit den Corona-Verträgen würden die aktuellen EU-Regeln nicht ausgehebelt, erklärte nun wiederum der Sprecher der EU-Kommission: Alle Regeln der Produkthaftungsrichtlinie und alle Sicherheitsanforderungen blieben in Kraft, es bedürfe der offiziellen Zulassung. „Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin vollständig geschützt“, sagte der Sprecher – Unternehmen könnten auch weiterhin rechtlich belangt werden. Behauptungen, „dass die Verträge, die die Kommission aushandelt, die Produkthaftungsrichtlinie nicht respektieren würden, sind falsch“.

In Deutschland ist schon seit vielen Jahren im Infektionsschutzgesetz geregelt, dass eine staatliche Einrichtung zahlen muss, wenn jemand aufgrund einer zugelassenen und offiziell empfohlenen Impfung einen Schaden erleidet. Das wird also auch für die COVID-19-Impfungen gelten, wenn sie zugelassen und dann ausdrücklich empfohlen werden.