Ab 2022 Familien werden in NRW beim Hauskauf entlastet

Düsseldorf · Familien in Nordrhein-Westfalen sollen beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ab Anfang kommenden Jahres entlastet werden.

Familien werden bei Ersterwerb von Eigentum entlastet.

Foto: dpa-tmn/Markus Scholz

Familien in Nordrhein-Westfalen sollen beim Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie ab Anfang kommenden Jahres entlastet werden. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP vereinbarten dafür am Dienstag ein Förderprogramm in Höhe von 400 Millionen Euro. Das Programm werde im Vorgriff auf die geplante gezielte Senkung der Grunderwerbsteuer ab 2023 aufgelegt, sagte CDU-Landtagsfraktionschef Bodo Löttgen. Die Förderung betreffe insbesondere Familien, aber auch Paare und Einzelpersonen, die Wohneigentum kaufen. Vorstellbar sei ein gestaffelter Fördersatz, der sich an der Zahl der einziehenden Personen ausrichte. Kinder würden somit berücksichtigt. „Wir wollen junge Familien und den Ersterwerb einer Immobilie fördern“, sagte Löttgen.

Die Details des Förderprogramms müssen noch ausgearbeitet werden. Daraus werde sich auch die prozentuale Entlastung ergeben, sagte FDP-Fraktionschef Christof Rasche. Er halte es für wahrscheinlich, dass sie „am Ende über 1,5 Prozent“ liege. Das Förderprogramm soll bis März beschlossen werden, aber rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern festgelegt. In NRW liegt der Steuersatz beim Kauf einer Immobilie oder von Bauland im Bundesdurchschnitt besonders hoch. Die Steuer war 2015 in NRW von fünf Prozent auf 6,5 Prozent auf den Kaufpreis erhöht worden.

Das Programm wird für ein Jahr aufgelegt. Die Landeskoalition hofft, dass NRW ab 1. Januar 2023 mit Hilfe der von der neuen Bundesregierung zu beschließenden Öffnungsklausel die Grunderwerbsteuer gezielt senken könne, sagte Löttgen. Die neue rot-gelb-grüne Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer etwa durch einen Freibetrag in Aussicht gestellt, um den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums zu erleichtern. Auch CDU und FDP in NRW hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag seit 2017 zum Ziel gesetzt, die Grunderwerbsteuer zu reformieren und dafür mehrere Bundesratsinitiativen gestartet.

Die zusätzlichen 400 Millionen Euro werden im Haushaltsgesetz für 2022 ergänzt, das der Landtag am Mittwoch verabschieden will. Gegenfinanziert werden soll die Summe zum Teil über die sogenannte globale Minderausgabe und durch Einsparungen bei den jüngsten Tarifabschlüssen.

(dpa)