Geldnot trieb Krefelder (30) zu vielen Straftaten Fast drei Jahre Haft für Wohnungslosen
Von März bis September 2019 hat sich ein Krefelder (30) die Zeit damit vertrieben, Straftaten zu begehen. Diese waren zwar alle in der gewaltfreien Kriminalität angesiedelt, sorgten aber trotzdem dafür, dass sich der wohnsitzlose Mann vor dem Schöffengericht verantworten musste.
Wie ein roter Faden zieht sich die bestehende Geldnot des Mannes durch seine Straftaten. Am 13. März schlug er laut Anklage das erste Mal zu. Da entwendete er von einem Lieferwagen einer Vermietungsfirma die Kennzeichen. Diese montierte er in der Folge an seinem Renault, der keine Zulassung mehr hatte. Der Angeklagte hoffte das mit den gestohlenen Kennzeichen vertuschen zu können. Am 24. März wurde er aber trotzdem von der Polizei erwischt. Zu allem Überfluss stellten die Beamten auch noch fest, dass der Mann keinen Führerschein hat.
Aber einen Monat später war er wieder mit seinem Renault unterwegs. An einer Tankstelle in Straelen füllte er seinen Tank mit 38 Liter Super zum Preis von knapp 60 Euro und fuhr davon ohne zu bezahlen. Das wiederholte er im August gleich dreimal an verschiedenen Tankstellen in Krefeld. Schaden: 130 Euro.
Im Juli entdeckte der Angeklagte zusätzlich das Aufhebeln von Garagen als lukrative Einnahmequelle. Bei der ersten angeklagten Tat erbeute er zwei Fahrräder und eine Werkzeugsatteltasche. Schaden: rund 950 Euro.
Im August drang er in eine weitere Garage ein, die zu einem Kiosk gehörte. Der Angeklagte nahm Kaugummis, Schokoriegel und Süßigkeiten in so großen Mengen mit, dass ein Schaden von rund 750 Euro entstand. Außerdem fand er noch zwei Klappfahrräder zum Preis von je 300 Euro.
Auch im September war der Krefelder wieder auf Beutezug. Gleich vier Garagen öffnete er auf einem Garagenhof und stahl unter anderem einen Flachbildfernseher, drei Mikroskope, einen Stereoanlage und mehrere Reifen.
Viele der Gegenstände aus den Garagen soll der Angeklagte zur Finanzierung seiner Drogensucht verkauft haben. Vor Gericht räumte er die Vorwürfe vollumfänglich ein. Der Mann muss für insgesamt zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.