Ein jährlicher Funktionstest ist vorgeschrieben Feuerwehr: Rauchmelder regelmäßig warten

Wülfrath · . (AR)  Anlässlich des bundesweiten Aktionstages rufen die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Freiwillige Feuerwehr Wülfrath Haus- und Wohnungseigentümer dazu auf, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen.

Rauchmelder müssen regelmäßig geprüft werden.

Foto: dpa/Franz-Peter Tschauner

Neben der korrekten Installation ist auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder vorgeschrieben. Eigentümer sind verpflichtet, die Geräte gemäß Herstellerangaben – mindestens jedoch einmal jährlich – auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Die Rauchmelderpflicht gilt für selbstgenutztes Wohneigentum ebenso wie für vermietete Immobilien.

„Rauchmelder haben sich im Einsatz bewährt. Weil die Einsatzkräfte durch Rauchmelder früher alarmiert werden und so schneller vor Ort sind, gibt es immer weniger Brandtote und die Gebäudeschäden sind geringer“, erklärt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. Umso wichtiger sei es, die Geräte funktionsfähig zu halten. Der Rauchmelder kann im Ernstfall nur einwandfrei funktionieren, wenn die Raucheintrittsöffnungen frei von Staub, Flusen und anderen Verschmutzungen gehalten werden und die Batterie bei niedriger Spannung  ausgetauscht wird. Schließlich geht es um Leben und Tod: Bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein.

„Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie nicht nur für die Installation der Rauchmelder verantwortlich sind, sondern auch für deren regelmäßige Wartung“, so Christian Rudolph, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“ und erklärt: „Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die einwandfreie Funktion der Rauchmelder durch regelmäßige Wartung sicherzustellen. Das gilt mietrechtlich auch gegenüber den Mietern.“ Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent der Betroffenen ersticken an giftigen Rauchgasen. 

Alarm- und Batteriewarntöne
sind im Internet zu hören

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Anhand der Beispieltöne lernen die Verbraucher Alarmtöne von anderen Warnsignalen, wie zum Beispiel dem Piepen einer Tiefkühltruhe, zu unterscheiden. „Wer sich die Töne anhört, kann einfacher beurteilen, ob nur die Rauchmelderbatterie schwach ist und ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt“, sagt Rudolph.

Hinweise zur Rauchmelderpflege und verschiedene Beispieltöne sind verfügbar unter: