Frau Weidenbach, viele Hausbesitzer haben eine Wohngebäudeversicherung. Deckt diese die Schäden durch Überschwemmung ab?
Finanzieller Schutz Starkregen – wann die Versicherung einspringt
Interview | Düsseldorf · Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW, zum finanziellen Schutz vor Wetterkapriolen.
Land unter, Keller vollgelaufen. Ob in Krefeld, Wuppertal oder am Sonntag in Fröndenberg – in diesen Tagen kämpfen viele Regionen in NRW mit den Folgen von Starkregen. Binnen weniger Stunden setzt Starkregen ganze Straßenzüge unter Wasser. Auch wenn das eigene Haus bislang verschont blieb – wer nicht auf den Folgekosten sitzen bleiben will, kann vorbeugend eine Versicherung abschließen. Wir sprachen darüber mit Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Elke WEIDENBACH: In der Regel schließen Hauseigentümer eine sogenannte verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Sie kommt für Schäden etwa durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzeinschlag und Leitungswasser auf. Wer die Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung kombiniert, kann von der Versicherung auch dann Geld bekommen, wenn der Keller nach einem Unwetter unter Wasser steht.
Ist das dann ein einheitlicher Vertrag oder eine Zusatzpolice zum bisherigen Vertrag?
Weidenbach: Bei alten Verträgen, bei denen man noch nicht an solcherart Schäden gedacht hat, ist es eine zusätzliche Police. Mittlerweile ist das in den Wohngebäudeversicherungs-Angeboten als Zusatzschutz mit vorgesehen, den der Kunde dann zusätzlich mit seinem Antrag absichert.
Kann man die Wohngebäudeversicherung bei dem einen, die Elementarschadenversicherung bei einem anderen Anbieter absichern?
Weidenbach: Das geht theoretisch, aber davon würde ich abraten. Dann lassen sich die Schäden und deren Ursachen ja kaum trennen und der Verbraucher müsste sich an zwei Fronten mit Versicherern auseinandersetzen.
Was ist bei einer solchen Elementarschadenversicherung noch zu beachten?
Weidenbach: Vor Vertragsabschluss sollte vorsorglich geprüft werden, ob die Elementarschadenversicherung auch Schäden durch Rückstau abdeckt. Wenn also das durch den Starkregen ansteigende Wasser aus der Kanalisation wieder hoch in die Keller gelangt. Eben das kann durch eine Rückstauklappe verhindert werden. Und diese verlangen die Versicherer auch in der Regel in ihren Vertragsbedingungen. Wird diese Vorgabe nicht erfüllt, läuft man Gefahr, leer auszugehen, wenn das Wasser in den Keller läuft.
Wie teuer ist der Zusatzschutz durch eine Elementarschadenversicherung?
Weidenbach: Das kann man so nicht sagen. Es kommt darauf an, wo das Gebäude liegt, zum Beispiel nah an einem Fluss, dann ist das Risiko und damit auch die Prämie höher. Die Versicherer bemessen die Prämie auch anhand früherer Schadensereignisse in der jeweiligen Region danach, wie hoch die Gefahr für entsprechende Schäden ist. Auch kommt es unter anderem auf den Wert des Gebäudes an.
Gibt es auch Häuser, bei denen wegen ihres gefährdeten Standorts, etwa in Fluss-Nähe, kein Versicherer bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen?
Weidenbach: Die Versicherer sagen, dass bis zu 99 Prozent der Gebäude versicherbar sind. Aber die Frage ist dann immer, zu welchem Preis. Wenn das zum Beispiel für ein Hotel in einem Überschwemmungsgebiet einen fünfstelligen Jahresbeitrag kostet, ist das ja kaum zu stemmen.
Wenn der Verbraucher nun eine Elementarschadenpolice hat und der Starkregen richtet Schäden an seinem Haus an. Was muss er tun?
Weidenbach: Zunächst mal seiner Minimierungspflicht nachkommen, also dafür sorgen, dass der Schaden sich nicht vergrößert, soweit ihm das möglich ist. Und den Versicherer schnell informieren. Wenn das telefonisch geschieht, sollte man sich unbedingt sofort die vom Mitarbeiter dann genannte Schadensnummer aufschreiben. So kann man später belegen, dass man sich auch direkt gemeldet hat. Und man sollte Fotos machen und diese dem Versicherer schicken. Das kann bei kleineren Schäden dazu führen, dass der Versicherer keinen Sachverständigen rausschickt und den Verbraucher ermächtigt, selbst (auf Kosten des Versicherers) Handwerker zur Behebung des Schadens zu beauftragen.
Kann ein Schaden durch Starkregen auch ein Fall für die Hausratversicherung sein, wenn etwa die Souterrainwohnung vollläuft und dort Möbel und Fernseher beschädigt werden?
Weidenbach: Nicht automatisch. Aber auch die Hausratversicherung, die beispielsweise Möbel, Küchengeräte oder Musikinstrumente gegen Einbruch oder Raub absichert, kann um einen Elementarschadenschutz erweitert werden oder sein.
Sind auch Autos gegen Starkregen versichert?
Weidenbach: Das ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Aber auch die könnte die Leistung verweigern, wenn man das Auto am Flussufer trotz Unwetterwarnung geparkt hat.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte man zusätzlich treffen, wenn eine Gewitterfront naht?
Weidenbach: Haus- und Wohngebäudeversicherung zahlen nicht für Schäden, wenn es nur hereinregnet. Deshalb müssen Fenster und Türen bei Unwettern immer geschlossen sein. Auch rund um Haus und Keller kann vorgesorgt werden. Sollte Wasser zum Beispiel durch Risse ins Haus eindringen, kann es Probleme mit dem Versicherungsschutz geben. Eine wasserdichte Absiegelung von Kellern oder der Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster sind darüber hinaus geeignete Maßnahmen, um sich gegen eine Überflutung zu schützen.