Corona-Einschränkungen 3G-Regel gilt auch bei Friseur, Trauung und Beerdigung in NRW

Düsseldorf · Auch die Corona-Regelung für den Besuch von Friseuren, bei Fußpflege oder bei Trauungen werden in NRW angepasst. Das müssen Sie wissen.

 Wieder geänderte Regelungen in der Corona-Pandemie in NRW - auch beim Besuch von Friseuren müssen Nachweise erbracht werden.

Wieder geänderte Regelungen in der Corona-Pandemie in NRW - auch beim Besuch von Friseuren müssen Nachweise erbracht werden.

Foto: dpa/Ronny Hartmann

Für den Friseur-Besuch gilt in Nordrhein-Westfalen ab diesem Mittwoch die 3G-Regel. Das heißt, in den Friseursalon dürfen nur geimpfte oder genesene Kunden sowie Kunden mit einem aktuellen negativen Corona-Testnachweis.

Das sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf. Die 3G-Regel gilt auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, nicht-touristische Übernachtungen und medizinische Fußpflege.

(dpa)