Radverkehr in Viersen SPD will Fußgängerzone für Radfahrer freigeben
Viersen. · In der Innenstadt ist Radfahren noch verboten. In vielen anderen Städten wurde das geändert.
Die SPD will prüfen lassen, ob die Viersener Fußgängerzone komplett für den Radverkehr freigegeben werden kann. Sie schickte jetzt einen entsprechenden Antrag an die Bürgermeisterin. In Fußgängerzonen ist Radfahren grundsätzlich laut Straßenverkehrsordnung verboten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Kommune ein Zusatzschild anbringt („Radverkehr frei“) und das Radfahren erlaubt. Eine Angabe zur zeitlichen Beschränkung auf dem Zusatzzeichen ist möglich, ebenfalls der Hinweis auf eine angepasste Geschwindigkeit („Schritttempo“).
„Die Fußgängerzone wird bisher schon – allerdings unrechtmäßigerweise – von Radfahrern zum Abkürzen von Verbindungen oder zum Befahren genutzt“, sagt Jens Krudewig, sachkundiger Bürger für die SPD. „Dies erscheint zu Haupteinkaufzeiten aufgrund der hohen Fußgängerfrequentierung durchaus sinnvoll, wirft allerdings die Frage auf, ob es dem Radverkehr nicht außerhalb der normalen Geschäftsöffnungszeiten gestattet werden kann, die Fußgängerzone zum Befahren zu nutzen.“ Schließlich sei schon jetzt das Befahren zu Belieferungszwecken für Autos und Lastwagen zeitlich begrenzt möglich.
Ernsthafte Unfälle gab es in anderen Städten nur wenige
„Insofern erscheint eine entsprechende Freigabe für den Radverkehr ebenfalls sinnvoll, zumal dies unzähligen Radfahrern zum Beispiel auf dem morgendlichen Schulweg in vielen Fällen sehr entgegenkommen würde“, sagt Krudewig. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jörg Dickmanns sieht noch ein weiteres Argument: „Neben der Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls insbesondere in den Abend- und Nachtzeiten ließen sich darüber hinaus durch die temporäre Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr auch zusätzliche Anreize für einen häufigeren Umstieg vom Auto auf das Fahrrad setzen. Vor dem Hintergrund, dass die Fußgängerfrequentierung zu diesen Zeiten gering ist, dürften sicherheitsbezogene Aspekte, die einer unbefristeten Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr entgegenstehen, von untergeordneter Rolle sein.“
Die Fachhochschule Erfurt hat, gefördert vom Bundesverkehrsministerium, im vergangenen Jahr einen Planungsleitfaden für geöffnete Fußgängerzonen erarbeitet. Darin heißt es: „Wird eine Fußgängerzone für den Radverkehr geöffnet, so steigt die Wahrscheinlichkeit von Konflikten zwischen den Verkehrsteilnehmern an. Auch wenn von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist, sind ernsthafte Zusammenstöße zwischen Fußgängern und Radfahrern mit Verletzungen jedoch selten, wie ein Blick in die Unfallstatistik zeigt.“
Die objektive Sicherheit sei also relativ hoch. „Entscheidender ist jedoch, dass sich viele Zu-Fuß-Gehende durch Radfahrer gefährdet fühlen.“ Radfahrer würden in der Regel durch ihr fehlendes Fahrgeräusch von Fußgängern spät wahrgenommen. „Die Folge ist häufig ein Erschrecken der Zu-Fuß-Gehenden und damit verbunden das Entstehen negativer Emotionen gegenüber Radfahrenden.“ Das Gefühl, gefährdet zu sein, steige an – insbesondere bei älteren Fußgängern und Menschen mit Behinderungen. Die Forscher zeigten aber auch, dass sich auch dieses subjektive Sicherheitsgefühl nach einer Öffnung eher positiv entwickeln könne. In Offenbach am Main, wo die Fußgängerzone vor zwei Jahren für den Radverkehr freigegeben wurde, fühlten sich die Befragten nach der Öffnung weniger gefährdet als vor der Öffnung ein Jahr zuvor.