Urteil im George Floyd Prozess Ehemaliger US-Cop Derek Chauvin schuldig gesprochen

Der Prozess wurde weltweit mit großem Interesse verfolgt. US Präsident Joe Biden zeigte sich nach dem Schuldspruch erleichtert.

Ex Polizist Derek Chauvin ist von den Geschworenen einstimmig schuldig gesprochen worden.

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Im Prozess um den Tod des Afroamerikaners George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz ist der weiße Ex-Polizist Derek Chauvin schuldig gesprochen worden. Die zwölf Geschworenen befanden den 45-Jährigen am Dienstag in allen drei Anklagepunkten für schuldig. Chauvin droht nun eine lange Gefängnisstrafe. Floyds Familie und US-Präsident Joe Biden zeigten sich erleichtert über das Urteil.

Die zwölf Geschworenen kamen weniger als elf Stunden nach Beginn ihrer Beratungen zu ihrem einstimmigen Urteil. Chauvin nahm den Schuldspruch regungslos zur Kenntnis. Der bislang gegen Kaution freigelassene Ex-Polizist wurde direkt nach der Urteilsverkündung festgenommen und in Handschellen aus dem Gerichtssaal geführt.

Vor dem Gerichtsgebäude in Minneapolis im US-Bundesstaat Minnesota, wo sich zahlreiche Demonstranten versammelt hatten, brach nach dem Schuldspruch Jubel aus. "Schuldig! Der Familie von George Floyd ist endlich schmerzhaft verdiente Gerechtigkeit widerfahren" erklärte der Anwalt der Familie, Ben Crump. Das Urteil sei ein "Wendepunkt" in der Geschichte. Es sende die "klare Botschaft", dass Polizisten für Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden müssten.

Floyds Bruder Rodney sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Urteil sei für alle Schwarzen in den USA "sehr wichtig". "Wir brauchten einen Sieg in diesem Fall und wir haben ihn bekommen - und hey, vielleicht können wir jetzt ein kleines bisschen besser atmen", fügte er hinzu.

US-Präsident Joe Biden rief Floyds Familie nach dem Schuldspruch an und zeigte sich "erleichtert" über das Urteil. Vizepräsidentin Kamala Harris sprach in dem Telefonat von einem "Tag der Gerechtigkeit in Amerika". In einer Ansprache im Weißen Haus versprach Biden anschließend, den Kampf gegen Rassismus und Polizeigewalt gegen Schwarze fortzusetzen. Der Schuldspruch gegen Chauvin sei zwar "ein Schritt nach vorn", aber "nicht genug", sagte der US-Präsident.

Auch Ex-Präsident Barack Obama begrüßte den Schuldspruch. "Heute hat eine Jury das Richtige getan", schrieb der erste schwarze Präsident der US-Geschichte im Onlinedienst Twitter. "Aber wahre Gerechtigkeit verlangt nach viel mehr." Bürgerrechtsgruppen fordern tiefgreifende Reformen bei der US-Polizei, der immer wieder Gewalttaten gegen Schwarze zur Last gelegt werden.

Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 in Minneapolis neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der Afroamerikaner wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod sorgte international für Empörung und löste in den USA landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus. Floyd wurde zu einer Symbolfigur der Bewegung Black Lives Matter.

Der im März gestartete Prozess gegen Chauvin fand internationale Beachtung. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass Floyd an einem Sauerstoffmangel infolge von Chauvins Knie-Einsatz starb. "Das war keine Polizeiarbeit. Das war Mord", sagte Staatsanwalt Steve Schleicher in seinem Schlussplädoyer am Montag.

Das Strafmaß legt Richter Peter Cahill erst in einigen Wochen fest. Der Hauptanklagepunkt gegen Chauvin lautete Mord zweiten Grades - darauf steht eine Höchststrafe von 40 Jahren Gefängnis. Der Straftatbestand entspräche im deutschen Strafrecht in etwa einem Totschlag in einem schweren Fall - auch wenn Chauvin keine Tötungsabsicht unterstellt wird.

Auf Mord dritten Grades - eine andere Form des Totschlags - stehen bis zu 25 Jahre Haft, auf Totschlag zweiten Grades - in Deutschland etwa fahrlässige Tötung - bis zu zehn Jahre. In Minnesota werden Strafen von einzelnen Anklagepunkten in der Regel nicht addiert.

Da Chauvin keine Vorstrafen hat, dürfte der Richter beim Strafmaß deutlich unter der Höchststrafe bleiben. Der Ex-Polizist kann gegen seine Verurteilung zudem noch in Berufung gehen. AFP