Gericht: Ex-Förderschüler hat Anspruch auf Entschädigung
Köln (dpa/lnw) - Ein zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickter junger Mann hat Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen. NRW hafte für die fehlerhafte Beschulung des heute 21-Jährigen, entschied das Landgericht Köln am Dienstag.
Über die Höhe der Entschädigung wurde zunächst keine Entscheidung getroffen.
Der 21-Jährige hatte bis zu seinem 18. Lebensjahr eine Förderschule für geistige Behinderung besucht, zunächst in Bayern, nach einem Umzug dann in Köln. Das Land verklagte der Mann, weil er sich dort zu Unrecht festgehalten sah - vergeblich habe er um einen Schulwechsel gebeten. Im Ergebnis seien ihm dadurch Chancen verbaut worden, unter anderem die Möglichkeit, mit 16 Jahren eine Ausbildung zu beginnen. Später holte er den Hauptschulabschluss auf einem Berufskolleg nach.
Das Landgericht urteilte, dass der Schule in Köln tatsächlich hätte auffallen müssen, dass bei dem Schüler kein Förderbedarf mehr im Bereich der geistigen Entwicklung bestand. Das Land kann gegen das Urteil Berufung einlegen.