Corona-Regeln Gericht kippt 2G-plus-Regel für Sonnenstudios in NRW
Münster · In Sonnenstudios dürfen sich geimpfte Kunden ohne Test aufhalten. Das Oberverwaltungsgericht hatte die 2G-plus-Regel aufgehoben.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die 2G-plus-Regel für Sonnenstudios gekippt. Damit hatten die Eilanträge von zwei Betreibern Erfolg, wie das OVG am Donnerstag mitteilte. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass laut der Corona-Schutzverordnung Hallenschwimmbäder, Wellness-Einrichtungen und Sonnenstudios nur von geimpften Personen besucht werden dürfen, die zusätzlich einen negativen Test vorzeigen müssen.
Zur Begründung hatte das Land angeführt, dass an diesen Orten keine Maske getragen werden könne und die Übertragung durch Aerosole hier besonders gut möglich sei. Diese Ansicht teilte das OVG nicht. Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 13 B 2002/21.NE und 13 B 24/22.NE).
Nach Überzeugung des 13. Senats komme es beim Liegen auf einer Sonnenbank eben nicht zu einem erhöhten Ausstoß der Atemluft, hieß es. Eine besonders hohe Infektionsgefahr, nur weil die Maske fehle, gibt es nach Ansicht der Richter nicht. Das Land habe damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Es bleibe aber bei der 2G-Regel für Sonnenstudios, so das Gericht.