Tests und Quarantäne in Düsseldorf Positiv getestet: Das ist zu tun
Düsseldorf · Kontrolliert das Gesundheitsamt? Was tun nach einem positiven Selbsttest? Und darf man mit dem Hund raus? Die Antworten.
Mehr als 23 000 Menschen in Düsseldorf sind derzeit mit Corona infiziert, noch viel mehr befinden sich in Quarantäne oder hatten Kontakt zu einer infizierten Person. Was ist dann zu tun – und wie verhält man sich in Quarantäne?
Schnell- oder PCR-Test?
Antigenschnell- und Selbsttests sind das Richtige, wenn man keine Symptome zeigt und keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, aber sich sicherheitshalber vor einem Treffen mit Familie oder Freunden testen will. Wer hingegen Symptome zeigt, sollte lieber sofort einen zuverlässigeren PCR-Test machen, rät das Bundesgesundheitsministerium. Auch nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest ist man verpflichtet, das Ergebnis per PCR-Test bestätigen zu lassen. Dieser weist das Erbmaterial des Erregers nach. Die Schnelltests hingegen reagieren auf ein Eiweiß-Fragment des Virus – und zeigen nicht selten ein falsch-negatives Ergebnis an, auch bei symptomatisch Infizierten.
Was tun bei Corona-Verdacht?
Wer befürchtet, sich mit Corona angesteckt zu haben, sollte also einen PCR-Test durchführen lassen. Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test hat, wer Symptome zeigt (Husten, Schnupfen, Fieber, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns), wer einen positiven Schnelltest, eine rote Warnung in der Corona-App oder engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Erste Ansprechpartner sind die Hausärzte oder die Stadt Düsseldorf. Für einen Test in der Mitsubishi-Electric-Halle müssen Betroffene vorher einen Termin (Telefon 02118996090) vereinbaren. Wer ein Auto hat, kann den Abstrich im Drive-in machen lassen, ohne den Wagen zu verlassen. Bis zum Ergebnis können aktuell bis zu 48 Stunden vergehen – bis dahin sollen sich Personen mit Symptomen isolieren.
Ändert sich das?
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am Dienstag entschieden, dass es eine Priorisierung von PCR-Tests für vulnerable Gruppen und Personal aus dem Gesundheitswesen geben soll. Einen Anspruch sollen dennoch weiter alle Menschen haben.
Quarantäne oder Isolierung?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, haben aber unterschiedliche Bedeutungen. Isolierung ist die Absonderung einer infizierten Person für die Zeit, in der sie andere anstecken könnte, und wird in der Regel vom Gesundheitsamt angeordnet. Quarantäne hingegen ist die Absonderung von Personen, die mit Inifzierten Kontakt hatten, selbst aber nicht nachweislich infiziert sind.
Positiv – und jetzt?
Wer einen positiven Corona-Test hatte, muss sich also isolieren. Die Betroffenen sind verpflichtet, das selbstständig und sofort umsetzen, auch wenn es noch keinen Anruf vom Gesundheitsamt gab. Denn die Nachverfolgung von Infizierten stockt derzeit noch. Kontaktpersonen werden vom Düsseldorfer Gesundheitsamt gar nicht mehr kontaktiert, da die Kapazität dafür nicht mehr ausreicht.
Wer muss in Quarantäne?
Infizierte und Angehörige desselben Haushalts müssen sich isolieren. Davon ausgenommen sind Mitbewohner nur, wenn sie immunisiert sind und keine Symptome zeigen. Als immunisiert gilt, wer eine Auffrischungsimpfung oder kürzlich eine (höchstens drei Monate zurückliegende) Zweitimpfung erhalten hat. Gleiches gilt für geimpfte und genesene Kontaktpersonen sowie für erst kürzlich Genesene, bei denen die Infektion weniger als drei Monate zurückliegt. Treten Krankheitssymptome auf, müssen sich auch immunisierte Personen unverzüglich isolieren und einen PCR-Test machen lassen. Andere Kontaktpersonen – etwa vom Restaurantbesuch oder vom Sport – müssen nicht automatisch in Quarantäne.
Wen informieren?
Infizierte müssen ihre Kontakte der vergangenen zwei Tage selbst informieren. Das gilt vor allem, wenn man sich für mehr als zehn Minuten zusammen in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten, keinen Abstand gehalten und keine Maske getragen hat. Auch enge Kontaktpersonen bekommen keinen Anruf vom Gesundheitsamt. Die Betroffenen sind aber gebeten, sich selbst zu isolieren, von Risikogruppen fernzuhalten, bei unvermeidbaren Kontakten FFP2-Masken zu tragen und sich regelmäßig mittels Schnelltests zu testen. Infizierte müssen den Arbeitgeber über die Isolierung informieren.
Krankschreibung?
Wer Covid-Symptome hat und nicht arbeiten kann, braucht eine Bescheinigung vom Arzt. Patienten sollten nicht in die Praxis gehen, sondern sich telefonisch krankschreiben lassen – das ist für bis zu sieben Tage möglich.
Wie verhalten?
Wer sich in Isolierung oder Quarantäne begeben muss, darf die eigene Wohnung nicht mehr verlassen, auch nicht zum Einkaufen oder zum Gassigehen mit dem Hund. Das könnten etwa Freunde oder Nachbarn übernehmen. Wer Hilfe bei der Versorgung braucht, kann sich beim Notdienst des Düsseldorfer Sozialamts melden (Telefon 02118998999). Lieferungen sollten Betroffene nicht persönlich an der Tür annehmen und Müll am besten zu Zeiten rausbringen, zu denen man auf niemanden trifft. Den eigenen Garten oder Balkon darf man nutzen, aber sich dort nicht mit anderen Menschen treffen. Zudem sollten Infizierte zweimal täglich ihre Körpertemperatur messen und ein Tagebuch zu Symptomen führen. Die Wohnung verlassen darf man nur für einen PCR-Test. Hier gilt: Abstand halten und FFP2-Maske tragen. In medizinischen Notfällen, können Betroffene weiterhin die 112 anrufen.
Freitesten?
Die Isolierung endet für Infizierte und nicht-immuniserte Mitbewohner in der Regel nach zehn Tagen. Wer 48 Stunden lang keine Symptome hatte, kann sich aber bereits nach sieben Tagen freitesten. Kita-Kinder und Schüler, die sich als Kontaktpersonen in Quarantäne begeben mussten, können sogar auf fünf Tage verkürzen. Möglich ist das mit einem negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest), einem negativen PCR-Test oder einem positiven PCR-Test, wenn der CT-Wert über 30 liegt. Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass die Person dann nicht mehr ansteckend ist. Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen braucht zwingend einen PCR-Test. Das Testergebnis sollte man für mögliche Kontrollen mindestens einen Monat lang aufbewahren, rät das Land NRW.
Zertifikat für Genesene?
Das Gesundheitsamt Düsseldorf stellt keine Genesenenzertifikate aus. Als Nachweis reicht der Stadt zufolge ein positiver PCR-Testbefund (mindestens 28 Tage, maximal sechs Monate alt) aus.