Corona-Demonstrationen in Düsseldorf Anzeigen wegen Gegenprotesten

Düsseldord · Seit zwei Wochen gehen Anwohner gegen die Querdenken-Demonstrationen auf die Straße. Damit haben sie gegen das Versammlungsgesetz verstoßen.

 Die Teilnehmer der Corona-Demonstration bekamen die rote Karte gezeigt.

Die Teilnehmer der Corona-Demonstration bekamen die rote Karte gezeigt.

Foto: dpa/David Young

(veke) Wegen der Corona-Gegenproteste von Anwohnern in Düsseldorf hat die Polizei nun Anzeigen erstattet – wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Protestler hätten die Versammlung bei der Polizei anmelden müssen.

Seit zwei Wochen treffen sich samstags Anwohner, hauptsächlich aus Unterbilk, um gegen die Demonstrationen der Corona-Kritiker zu protestieren. Mit roten Karten, Bannern und Trillerpfeifen stehen sie am Straßenrand und signalisieren so ihren Unmut über die Argumente der Querdenker. Mindestens gegen drei Anwohner hat die Polizei am Samstag Anzeigen geschrieben, eine weitere gegen Unbekannt.

Die Proteste seien nicht spontan entstanden, sondern geplant gewesen, begründet eine Polizeisprecherin die Anzeigen. Die Anwohner hatten Plakate und Banner vorbereitet, die Gruppen hätten eindeutige politische Botschaften vertreten. Solche Zusammenkünfte müssten immer als Versammlungen angemeldet werden, ebenso wie die Corona-Demonstrationen, so die Sprecherin. „Gleiche Rechte und gleiche Pflichten für alle.“

Viele Anwohner zeigen sich nun verwundert und verärgert über das Vorgehen der Polizei. „Das erstickt Meinungsäußerung im Keim“, sagt ein Protestler, der anonym bleiben möchte. Was ihn irritiert: Es hatte am Straßenrand zuvor Gespräche mit Beamten der Polizei gegeben, wie er berichtet. Diese wollten den Gegenprotest, solange er friedlich bleibe, dulden. Erst später habe die Einsatzleitung entschieden, die Verstöße wegen unangemeldeter Versammlungen zu ahnden. Er sei dazu „willkürlich“ zum Versammlungsleiter ernannt worden, so der Anwohner. Verwarnungen habe es nicht gegeben. „Dann hätten wir uns sofort aufgelöst“, sagt er. Zwar habe er die Versammlung noch kurzfristig bei den Beamten angemeldet, auf die Anzeige hatte das jedoch keine Auswirkungen mehr.

Auch am Samstag zuvor, am 22. Januar, hatte die Polizei bereits eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz gestellt, allerdings gegen Unbekannt, so die Sprecherin. Diesmal habe sich der Gegenprotest jedoch anders gestaltet: Es seien mehr Menschen zusammengekommen, die sich auf die Demonstration vorbereitet hatten und in mehreren separaten Gruppen zusammenstanden. Darum habe sich die Einsatzleitung dafür entschieden, noch vor Ort mehrere Anzeigen gegen die Protestler zu stellen.