Finanzamt beantwortet häufige Fragen Grundsteuer: Erklärung abgeben

Hilden/Haan · (cebu) Für Grundstückseigentümer läuft die Frist für die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung beim Finanzamt bald ab. Sie haben dafür nur noch bis zum 31. Januar Zeit. Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden, informiert über die häufigsten Fragen.

Digital abgeben mit Elster

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Grundsteuererklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, so der Amtsleiter. „Wir haben praktische Erklär-Videos für die Abgabe mit Elster erstellt, die Schritt für Schritt durch die Eingabefelder führen.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Bisher haben über 90 Prozent der Bürger ihre Grundsteuererklärung digital bei den Finanzämtern eingereicht. Die digitale Abgabe ist über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich. Dies bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ohne Papier abgegeben werden. Außerdem unterstützt Elster mit Hilfetexten beim Ausfüllen der Erklärung und überprüft vor Versand ans Finanzamt die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Wer kein eigenes Benutzerkonto bei Elster hat, kann die Grundsteuererklärung auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgeben.

Aktenzeichen angeben

Für die Abgabe der Erklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Die Finanzämter in NRW haben allen Eigentümern von Wohngrundstücken ein individuelles Informationsschreiben zugeschickt, das bereits die überwiegenden Daten für die Grundsteuererklärung enthält. „Auch das Aktenzeichen finden Sie dort“, erklärt West.

Angaben zu Eigentumswohnungen

„Eigentümer von Eigentumswohnungen haben uns gefragt, ob sie in der eigenen Grundsteuererklärung auch Angaben zu weiteren Personen machen müssen, die eine andere Wohnung im Haus besitzen“, sagt der Leiter des Finanzamtes. „Das müssen Sie nicht. Sie tragen nur die Daten zu Ihrer eigenen Wohnung und Ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum sowie, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz ein.“

Anteil eintragen

Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Grundsteuererklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt Jürgen West. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“

Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden. Bei den Eigentümerangaben sind dann die Eigentumsverhältnisse bezogen auf die Eigentumswohnung einzutragen (z.B. Alleineigentum oder Eigentum von Ehegatten). Angaben zu anderen Personen aus der Eigentümergemeinschaft sind nicht erforderlich.

Infoschreiben verlegt
oder nicht erhalten

„Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist“, so West. „Unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben vom Finanzamt erhalten hat oder nicht.“

Wer das Schreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann über das Grundsteuerportal (Geodatenportal) der Finanzverwaltung den sogenannten Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück in NRW abrufen. Dieser enthält bereits den Großteil der Daten, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden: z. B. die Gemarkung, den Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt.

Hotline: Für individuelle Rückfragen rund um die Grundsteuerreform ist das Finanzamt Hilden unter 02103/917-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.