Hambacher Forst: OLG könnte Ende September entscheiden

Münster (dpa/lnw) - Im Streit um die geplanten Rodungen im Braunkohlerevier Hambacher Forst wird das Oberverwaltungsgericht Münster voraussichtlich Ende September einen entscheidenden Beschluss verkünden.

Hambacher Forst: OLG könnte Ende September entscheiden
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Die Richter müssen in einem Eilverfahren entscheiden, ob das Energieunternehmen RWE Power für den Braunkohleabbau mehr als 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes abholzen darf. Der BUND will das per vorläufigem Rechtsschutz verhindern.

In der Nacht zum Dienstag war die Frist abgelaufen, bis zu der der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) seinen Eilantrag begründen musste. Nach Angaben einer Sprecherin ist dieser Schriftsatz zum Wochenanfang in Münster eingegangen.

Das Gericht will jetzt der Gegenseite - der Bezirksregierung Arnsberg, die den Hauptbetriebsplan für den Tagebau zugelassen hatte - rund zwei Wochen Zeit geben, sich zu den Argumenten der Naturschützer zu äußern. Dann bliebe dem OVG noch rund eine Woche Zeit, eine Entscheidung zu treffen.

Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März. Die Richter in der Vorinstanz hatten sich der Sichtweise des BUND nicht angeschlossen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln verstößt die geplante Rodung nicht gegen europäisches Naturschutzrecht.